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Brunner Toni · Nationalrat · 2003-12-16

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-16

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat und speziell Ihnen, Frau Bundesrätin, für die ausführliche Darlegung der Berechnungsproblematik in der Entwicklungshilfe, die Sie in Ihrer Antwort auf unsere Interpellation gegeben haben.

Die Schweiz leistet heute einen anerkannten Beitrag von 1,436 Milliarden Franken in der Entwicklungshilfe; dies entspricht bei 51 Milliarden Franken Bundesausgaben einem Anteil von 2,8 Prozent. Zu diesen Leistungen hinzu kommen [PAGE 2031] die nicht nach APD (Aide publique au développement) anerkannten Leistungen wie auch die privaten und kirchlichen Beiträge.

Es ist aus der Antwort des Bundesrates auch deutlich geworden, dass der Modus der anrechenbaren Kosten nach APD heute in Diskussion steht und laufend revidiert wird. Damit wird auch gesagt, dass international eben doch mit verschiedenen Massstäben gemessen wird. Dies betrifft namentlich auch die Kosten von friedensfördernden Massnahmen und Aktivitäten im Bereich Sicherheit. Für das Parlament ist es von besonderer Bedeutung, wenn diese Hilfeleistungen in ihrer Gesamtheit erfasst und dann auch gesamthaft bewertet werden können. Diese Zahlen sind dann auch in einen groben Vergleich zu den privaten und kirchlichen Leistungen zu stellen.

Zur gesamtheitlichen Betrachtung gehören aber auch die Entwicklungshilfeausgaben, die heute nicht - oder noch nicht - nach dem APD-Berechnungsmodus berechnet werden. Es gehört auch der internationale Vergleich dazu, berechnet auf einer vergleichbaren Grundlage, was heute offensichtlich noch nicht der Fall ist. Nehmen wir als Beispiel die Stipendien für ausländische Studierende aus Entwicklungsländern. Diese Kosten werden angerechnet. Nicht enthalten sind die Anteile der viel höheren Studienkosten; im Mittel sind dies etwa 20 000 bis 25 000 Franken pro Studienjahr, die durch den Bund und die Kantone zu finanzieren sind.

Bekanntlich haben wir exorbitant höhere Kosten als unsere Nachbarländer im tertiären Bereich. Oder nehmen wir die Flüchtlingskosten, wenn wieder ein Jahr abgelaufen ist, oder die Kosten und die Risiken in der Finanzhilfe, aber auch die Kosten für den Kulturgüterschutz im Ausland und zahlreiche andere Projekte für die Entwicklungshilfe. Wir stellen heute einfach eine Tendenz fest, dass unser Land, das eine unbestrittenermassen wichtige humanitäre Tradition und Funktion hat, sich im internationalen Bereich mit seinen Hilfsangeboten und Aktivitäten zu zersplittern droht.

Es geht bei meinen Ausführungen vor allem darum, dass Transparenz über die gesamten Hilfeleistungen besteht und dass auch diese über alle Departemente hinweg beurteilt werden können. Frau Bundesrätin, ich würde es als sehr hilfreich empfinden, wenn alle Leistungen an die Entwicklungsländer auf einer zugänglichen Gesamtliste aufgeführt wären, wie wir das bei den internen Subventionen ebenfalls kennen. Diese Auflistung ist mit dem jeweiligen Betrag und dem Prozentsatz der Anrechnung an die APD zu versehen. Diese Zusammenstellung müsste ohne grossen zusätzlichen administrativen Aufwand erfolgen können, sind doch bereits bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten nach APD diese Unterlagen unentbehrlich. Die Gesamtleistungen unseres Landes für die Entwicklungshilfe, die vermutlich weit über die erwähnten anderthalb Milliarden Franken hinausgehen, rechtfertigen eine eingehende Darstellung und Transparenz. Mit der Aufteilung nach APD-Leistungen und Nicht-APD-Leistungen sowie einer Gesamtzusammenstellung aller Leistungen in allen Departementen kann auch in dieser Frage ein wichtiger Schritt zu einer zuverlässigen Übersicht und zu mehr Transparenz gemacht werden. Ich denke, dies wäre auch im öffentlichen Interesse.

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