Triponez Pierre · Nationalrat · 2003-12-16
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-16
Wortprotokoll
Im Namen einer starken Kommissionsminderheit - das Abstimmungsverhältnis betrug 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen - ersuche ich Sie, der parlamentarischen Initiative Grobet Christian keine Folge zu geben. Es geht hier um eine massive Einschränkung der Werbefreiheit und somit auch um einen Eingriff in die Gewerbefreiheit. Konkret verlangt die parlamentarische Initiative ein Werbeverbot für Tabakprodukte. Ich möchte Sie daran erinnern, dass solche Werbeverbote in der Schweiz schon vielfach zur Diskussion standen und auch schon mehrmals von Volk und Ständen abgelehnt worden sind: so insbesondere die so genannte Guttempler-Initiative und, noch viel deutlicher, die Zwillings-Initiativen vor etwa zehn Jahren.
Die Befürworter von Werbeverboten gehen von der falschen Annahme aus, dass ein Verbot der Werbung auch eine Reduktion des Konsums nach sich ziehe. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Verschiedene wissenschaftliche Studien haben belegt, dass die Werbung nicht die Höhe des Gesamtkonsums beeinflusst, sondern vielmehr die Markenauswahl zwischen verschiedenen Produkten. Dies gilt zum Beispiel auch für Autoverkäufe, aber ebenso für Alkohol- oder Tabakwaren. Mehr Werbung bedeutet also insgesamt nicht mehr Konsum, weniger Werbung bedeutet somit auch keine Reduktion des Gesamtkonsums. Damit ist nicht gesagt, dass Werbung nicht wirkt. Die Werbung hat vielmehr den Zweck, Marken zu positionieren, Marktanteile zwischen verschiedenen Anbietern zu sichern, Transparenz zu schaffen und dem Konsumenten aufzuzeigen, welche Produkte auf dem Markt sind, damit er seine Wahl treffen kann. Damit wird auch klar, dass kein Ziel der öffentlichen Gesundheit erreicht wird, wenn sich der Konsum einfach von einem bestimmten Produkt zu einem anderen hin verlagert.
Auf der anderen Seite verletzen Werbeverbote Grundrechte. Wer ein Produkt anbietet, das legal und frei erhältlich ist, der soll auch mitteilen dürfen, dass sein Produkt auf dem Markt ist. Er darf die Vorzüge des Produktes anpreisen, solange die Werbung nicht unlauter oder missbräuchlich ist oder gegen die bereits zahlreich vorhandenen Werbeeinschränkungen, beispielsweise gegenüber Jugendlichen, verstösst. So zumindest sind heute die Regeln der freien Marktwirtschaft, der Handels- und Gewerbefreiheit und der Meinungsfreiheit.
Werbeverbote sind auch immer medienpolitisch brisant. Sie beeinträchtigen die kommerzielle Existenz von Verlagen und nicht zuletzt auch die Vielfalt unserer Presse. Werbung ist ein Teil der volkswirtschaftlichen Produktivität. Wird diese bewusst durch Werbeverbote eingeschränkt, so wirkt sich das negativ auf die Volkswirtschaft aus. Tabakprodukte sind nicht die einzigen Produkte, welche als gesundheitlich bedenklich gelten. Es ist damit zu rechnen, dass auch Werbung für andere Produkte ins Schussfeld der Kritik kommen könnte. In einigen Kantonen stehen beispielsweise alkoholische Getränke im Vordergrund. Aber auch Werbung für Süsswaren, fetthaltige Nahrungsmittel, Butter oder sogar Autos ist vielen ein Dorn im Auge.
Angesichts all dieser Fakten muss man zum Schluss kommen, dass Werbeverbote, auch wenn sie gut gemeint sind, keinerlei positive Konsequenzen und vor allem keine nachhaltig überzeugenden Folgen haben. Im Gegenteil: Sie sind volkswirtschaftlich insgesamt schädlich.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsminderheit, der parlamentarischen Initiative Grobet Christian keine Folge zu geben.