Gysin Remo · Nationalrat · 2003-12-16
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-16
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Im Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte sind eigentlich nur zwei Problembereiche offen. Zur Diskussion stehen erstens die Kompetenz des Bundes zur Gründung von Vereinen und Stiftungen und zweitens die Frage, ob wir dem Bundesrat die Kompetenz geben sollen, eine beratende Kommission einzusetzen oder nicht.
Zur zweiten Frage - sie wird in Artikel 10 behandelt - werde ich in der Detailberatung Stellung nehmen. Vorweg meine Stellungnahme zu den Artikeln 3 und 6 bzw. zur Frage der Kompetenz des Bundes: Soll er Vereine und Stiftungen im Zusammenhang mit der Friedensförderung gründen dürfen? Wenn Sie Beispiele wollen, wie das etwa aussehen könnte, darf ich an die drei Genfer Zentren erinnern. Für den Fall, dass sich verschiedene Partner, verschiedene Länder, auf ein gemeinsames Vorgehen in der Friedensförderung einigen können, ist sicher leicht einsehbar, dass es dazu auch ein Gefäss braucht, wie bei den Genfer Zentren, und dass man dazu eben eine private Vereinigung oder eine Stiftung gründet. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Ich würde so weit gehen zu sagen: Auch wenn das nicht explizit im Gesetz erwähnt wäre, hätte der Bundesrat selbstverständlich die Möglichkeit, solche Vereine und Stiftungen zu gründen. Er macht das auch. Aber hier haben wir die Möglichkeit, ihm explizit die Kompetenz zu geben.
Die Kommission beantragt mit 12 zu 5 Stimmen, hier festzuhalten und dem Bundesrat die Kompetenz tatsächlich zuzusprechen. Ich möchte daran erinnern, dass der Nationalrat diesem Ansinnen bereits mit 111 zu 18 Stimmen zugestimmt hat. Wir sollten unbedingt dabei bleiben und hier dem Bundesrat nicht Fesseln anzulegen, wo es Flexibilität braucht.
Ich bitte Sie also, die Anträge der Minderheit Schlüer abzulehnen.