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Walker Felix · Nationalrat · 2003-12-17

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-17

Wortprotokoll

Da gegen das von den eidgenössischen Räten am 20. Juni 2003 beschlossene Steuerpaket das Referendum zustande gekommen ist, ergäben sich bei der Annahme der Vorlage an der Urne im Mai 2004 praktische Umsetzungsprobleme. Denn die Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung und der Stempelabgaben müssten in einem solchen Fall rückwirkend am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Ein solches Szenario würde erhebliche praktische Probleme für Steuerzahler und Steuerbehörden schaffen.

Erstens ergäben sich Komplikationen bei rund 250 000 ausländischen Arbeitnehmern, die in der Schweiz erwerbstätig sind und an der Quelle besteuert werden. Der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu revidierende Quellensteuertarif könnte bis zur Volksabstimmung nicht angewendet werden. Ein rückwirkendes Inkrafttreten hätte somit zur Folge, dass Arbeitgeber und Steuerverwaltungen die Quellensteuerabzüge neu berechnen und nachträglich korrigieren müssten. Diese Korrekturen wären vor allem für die Arbeitgeber mit einem grossen Aufwand verbunden. Schwierigkeiten ergäben sich zudem bei den in der Schweiz steuerpflichtigen Personen, welche ihren Wohnsitz im Frühjahr ins Ausland verlegen.

Weiter käme es auch im Bereich der Stempelabgaben zu Umsetzungsproblemen. Würde eine inländische Aktiengesellschaft zum Beispiel Anfang 2004 ihr Aktienkapital von 250 000 auf 1 Million Franken erhöhen, müsste sie die Emissionsabgabe darauf entrichten, da die Erhöhung der Freigrenze zu diesem Zeitpunkt noch nicht gelten würde. Bei Annahme der Änderungen im Bereich der Stempelabgaben in der Volksabstimmung im Mai 2004 hingegen könnte die betreffende Aktiengesellschaft rückwirkend geltend machen, eine nicht geschuldete Abgabe bezahlt zu haben, die ihr von der Steuerverwaltung zurückerstattet werden müsste.

Beim Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung spielt diese Verschiebung bekanntlich keine Rolle, weil dieser erst ab 2008 in Kraft treten soll.

Staatspolitisch schiene es uns auch nicht klug, wenn man ein Gesetz im Sinne vorauseilenden Gehorsams in Kraft setzt, bevor es die Entscheidungsinstanzen durchlaufen hat, und dazu gehört in diesem Fall mit dem Referendum das Volk. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, die Inkraftsetzung der Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung sowie der Stempelabgaben um ein Jahr auf den 1. Januar 2005 zu verschieben. Da ein rückwirkendes Inkrafttreten nur durch Beschluss der eidgenössischen Räte vermieden werden kann, hat der Bundesrat zuhanden der beiden Kammern eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Diese untersteht dem fakultativen Referendum und muss in dieser Session von beiden Räten behandelt werden. Der Ständerat wird dies morgen tun.

Zwei Bemerkungen noch zu den finanziellen Auswirkungen dieser Verschiebung: Die Verschiebung der Einführung der Familienbesteuerung auf den 1. Januar 2005 bringt bei der direkten Bundessteuer Mehrerträge von 975 Millionen Franken im Jahr 2005 und 520 Millionen Franken im Jahr 2006. 30 Prozent davon gehen zugunsten der Kantone weg.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen, dieser Vorlage zuzustimmen.