Müller Geri · Nationalrat · 2003-12-17
Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
Meine Fraktionskollegin Maya Graf hat schon vorhin betont, dass die grüne Fraktion im Wesentlichen dem Transplantationsgesetz zustimmen kann. Wir finden es aber sehr wichtig, dass eine Diskussion über die Transplantation stattfindet und dass mit der eidgenössischen Gesetzgebung reguliert wird, damit diese heiklen medizinischen Interventionen möglichst gut vonstatten gehen können. Ob dieses Gesetz aber wirklich gut ist, wird die Praxis zeigen. Wir regeln hier Kompetenzen mit wenig praktischer Erfahrung und auch im Unwissen darüber, ob die Ausführenden damit zurechtkommen können. Ich werde im Folgenden zwei Konflikte erläutern; vorab noch: Es ist vielleicht auch eine Gelegenheit, ein Gesetz zu machen, das später, in fünf oder in zehn Jahren, daraufhin überprüft wird, ob es sich in der Praxis wirklich eignet.
Zum ersten Konflikt: Artikel 8 regelt die erweiterte Zustimmung. Aus der Praxis kann ich Ihnen sagen, dass hier das Gesetz etwas reguliert, was für die betroffenen Personen nicht ganz einfach ist. Wenn die Angehörigen im Falle eines Hirntodes ihres Angehörigen darüber entscheiden müssen, ob die Organe weiterverwendet werden können, weil das der Patient nicht gemacht hat, können diese Leute in einen grossen Gewissenskonflikt kommen und müssen vor Ort, allenfalls in einer relativ kurzen Zeit, entscheiden. Diese Personen brauchen eine gute Begleitung, eine professionelle Begleitung, die nicht vom Problem geleitet werden darf, auf das Herr Gutzwiller vorhin hingewiesen hat, nämlich vom Problem des akuten Organmangels, der in der Schweiz besteht. Es darf also nicht passieren, dass hier ein leichter - auch ein ganz leichter - Druck entstehen kann. Das braucht eine entsprechende Ausbildung der Personen, die mit diesen Angehörigen sprechen können. Es braucht dafür Zeit, es braucht dafür Raum. Ich möchte darauf hinweisen: Das kostet uns auch etwas, und wir müssen bereit sein, das zu übernehmen.
Der zweite Konflikt, der entsteht, ist der Konflikt beim Pflegepersonal. Auch hier spreche ich als Berufsangehöriger, als Pflegefachmann. Sie müssen sich vorstellen, dass die Pflegeausbildung bis jetzt darin bestanden hat, dass man die Menschen zur Pflege angeleitet hat oder eben gepflegt hat, damit sie gesund werden. Das ist der eine Aspekt. Der zweite Aspekt ist die so genannte Palliativpflege - wir begleiten Leute in den Tod und versuchen, ihnen möglichst viele Schmerzen wegzunehmen. Hier kommt eine neue Dimension hinzu: Sie begleiten jemanden, der hirntot ist, und Sie wissen nicht genau, was bei dieser Person in der Zeit abläuft. Sie begleiten also jemanden auf das Ziel hin, dass ein Organ weggenommen wird. Wir wissen nicht, wieweit diese Person noch ein bestimmtes Bewusstsein hat, die Organentnahme allenfalls noch in irgendeiner Form merkt.
Die Zukunft wird zeigen, wie diese beiden Konflikte gelöst werden können, ob das zusätzliche Regulative braucht. Ich hoffe, dass wir mit der Diskussion dieses Gesetzes und damit auch mit der Übernahme von Verantwortung durch die Bevölkerung für dieses Gesetz dazu beitragen können, dass dieses Thema wirklich ein öffentliches Thema wird.