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Gysin Remo · Nationalrat · 2003-12-17

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-17

Wortprotokoll

Wir haben im Währungsbeschluss zwei offene Probleme: Die Höhe des für das Darlehen und die Leistungen verfügbaren Rahmenkredits in Artikel 1 ist das erste, dazu spreche ich jetzt. Das zweite ist dann die Laufzeit des Bundesbeschlusses.

Zur Höhe: Heute haben wir einen Rahmenkredit von 2 Milliarden Franken. Der Bundesrat schlägt nun eine Erhöhung auf 2,5 Milliarden Franken vor. Herr Schlüer hat bereits darauf hingewiesen: Es geht um 2,5 Milliarden Franken, das ist keine Bagatelle. Da werden Mittel verpflichtet, gebunden, und wir sollten sehr genau darauf achten, in welcher Höhe wir diese Mittel zur Verfügung stellen. Die Minderheit setzt sich dafür ein, dass es bei 2 Milliarden Franken bleibt. Wir begründen dies wie folgt:

1. Der effektive Betrag wird höher sein als die von uns verlangten 2 Milliarden Franken, weil zurückbezahlte Darlehen innerhalb der Laufzeit wieder neu verwendet werden [PAGE 2040] können. Effektiv sind also mehr Mittel vorhanden als die 2 Milliarden Franken. Wir haben eine Flexibilität eingebaut.

2. Die Notwendigkeit für die Aufstockung ist schlicht nicht gegeben. Als wir die Vorlage in der APK beraten haben, gab es eine Verpflichtung von lediglich 20 Millionen Franken. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, warum man auf 2,5 Milliarden Franken gehen soll. Es ist schlicht nicht nötig. Wir haben die nötige Flexibilität eingebaut, und das Bedürfnis, höher zu gehen, ist nicht gegeben.

3. Dieser Grund folgt aus den beiden ersten Erwägungen: Wir haben genügend Spielraum.

4. Die Schweiz beteiligt sich im Internationalen Währungsfonds mit ausserordentlichen Mitteln. Ich erinnere an die zusätzlich beantragten 3 Milliarden Franken, die wir an die Kreditvereinbarungen gewährt haben, oder an die zusätzlichen 19 Millionen Franken im Zusammenhang mit dem Treuhandfonds.

5. Eine weitere Überlegung betrifft das Risiko. Die Schweiz und die EU möchten - und da sind sich Parlament und Bundesrat einig - ein internationales Insolvenzabkommen, d. h. die privaten Gläubiger mehr in die Pflicht nehmen. Das ist aufgrund der Haltung der USA und einzelner anderer Länder leider gescheitert. Hiermit wird ein "moral hazard" gefördert, und dazu sollten wir ein Gegenzeichen setzen. Es darf nicht sein, dass Probleme mit privatem Risikospiel am Schluss öffentlich ausgebadet werden. Das ist der Effekt des "moral hazard", und hier müssen wir ein Zeichen setzen. Da sind wir, glaube ich, mit Bundesrat Villiger einig.

Es geht auch darum, dass wir ein weiteres Signal setzen. Der IWF ist nicht ganz unbestritten, und das Engagement darf nicht ad infinitum nur auf Kosten der öffentlichen Seite laufen.

Ich bitte Sie also im Namen einer interfraktionellen grossen Minderheit, uns zu folgen und sich auf die 2 Milliarden Franken zu beschränken. Das ist ein riesiger Betrag.