Villiger Kaspar · 2003-12-17
Villiger Kaspar · 2003-12-17
Wortprotokoll
Sie können solche Kredite im Prinzip auf verschiedene Arten beschliessen. Wenn Sie genau wissen, für welchen Zweck, für welches Land oder was weiss ich Sie einen Kredit brauchen, können Sie einen Verpflichtungskredit beschliessen; und innerhalb dieses Verpflichtungskredites können Sie konkret sagen, wir machen für Argentinien dies oder jenes. Dann kann die Bundesverwaltung Verträge abschliessen und das machen. Solche Verpflichtungskredite werden wir Ihnen dann zum Beispiel für die Treuhandfonds und solche Geschichten unterbreiten, wo man sagen kann, hier machen wir für die Armutsfazilität oder für so etwas dies oder jenes.
Bezüglich des grössten Teils dieses Betrages haben wir dagegen ein anderes Vorgehen gewählt. Deshalb ist der Minderheitsantrag Gysin Remo systemwidrig. Es ist das Prinzip eines rollenden Fonds, das heisst, es sollte unbeschränkt die Möglichkeit bestehen - sozusagen als eine Stand-by-Möglichkeit, wenn Sie so wollen -, dass wir, sofern Not am Mann ist, hier einen Kredit geben können. Das kann sich um Tage handeln, und das ist der Grund dafür, dass man diesen "fonds de roulement" gewählt hat. Der Bund darf also bis zur Höhe dieses Maximalbetrages - aber nicht darüber hinaus - Verpflichtungen eingehen.
Im Gesetz vorne steht nun, dass er diese Verpflichtungen für sieben Jahre, für maximal sieben Jahre eingehen kann. Wir sind nun folgender Meinung: Wenn Sie nicht sicher wissen, ob Sie zum Beispiel nach dem dritten Jahr der Laufzeit die Rechtsgrundlage für die 2 Milliarden Franken noch haben, stellt sich wirklich die Frage, ob Sie dann überhaupt noch einen Kredit mit einer Laufzeit von länger als zwei Jahren geben sollen. Es ist eine andere Denkweise. Der "fonds de roulement" gibt eine ständige Möglichkeit, unter gesetzlich festgelegten Bedingungen eben Gelder zu sprechen. Wenn Sie das nicht wollen, wenn Sie das abbrechen wollen, müssen Sie das dann über eine Gesetzesänderung machen oder indem Sie diesen "fonds de roulement" so ausgestalten, dass die Kredite, die noch laufen, weiterlaufen dürfen.
Was die Ängste betrifft, die Herr Gysin Remo hat: Ich verstehe sein Anliegen schon, dass man hin und wieder darüber diskutieren kann, ob das noch angemessen sei, ob das vernünftig gebraucht wurde usw. Das ist legitim. Das ist der Grund dafür, dass wir mit dem Zusatz des Ständerates, jährlich Bericht zu erstatten, einverstanden sind. Sie haben noch weitere Möglichkeiten in den Aussenpolitischen Kommissionen; Sie können ständig Fragen stellen, Sie können Berichte anfordern, Sie können darüber diskutieren. Wir haben ja auch Folgendes vereinbart: Ich habe Herrn Köhler eingeladen, dass er sich einmal vor unseren APK - oder wo immer Sie wollen - der Diskussion stellt. Er hat dem zugestimmt. Wir bzw. mein Nachfolger werden das in der neuen Legislatur jetzt definitiv vereinbaren. Ich finde es sehr gut, wenn Sie sich vertieft mit diesen Fragen befassen. Sie sollten hier aber nicht eine zeitliche Befristung für etwas machen, das wir vielleicht drei, vier Jahre gar nicht brauchen, aber nachher müssen wir vielleicht plötzlich einen Kredit für sieben Jahre geben.
Das ist der Grund dafür, dass ich Sie ersuchen möchte - auch um es systemkonform zu machen -, den Minderheitsantrag Gysin Remo abzulehnen und dem legitimen Bedürfnis nach Hinterfragung dann eben in Ihren Kommissionen nachzuleben.