Bezzola Duri · Nationalrat · 2003-12-17
Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
Vorweg: Unsere Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative abzulehnen.
Zuerst zum Inhalt und zur Geschichte der Vorlage: Am 26. April 2002 ist die Volksinitiative "Postdienste für alle" mit 106 234 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Die Initiative wird von Gewerkschafts- bzw. Konsumentenschutzseite unterstützt. Die Volksinitiative verlangt, dass der Bund eine Grundversorgung mit Postdiensten garantiert, welche den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft entspricht. Diesem Zweck dient ein flächendeckendes Poststellennetz. In die Gestaltung des Poststellennetzes sollen die Gemeinden einbezogen werden. Die Direktbetroffenen sollen so ein Mitwirkungsrecht bei der Ausgestaltung eines Teils der regionalen Infrastrukturen erhalten. Der Bund soll jene Kosten für die Grundversorgung mit Postdiensten tragen, welche weder durch die Einnahmen aus den reservierten Diensten noch durch Konzessionsgebühren gedeckt sind.
Die Volksinitiative "Postdienste für alle" umfasst somit vier Elemente: erstens eine Garantie für die Grundversorgung mit Postdiensten; zweitens ein flächendeckendes Poststellennetz; drittens den Einbezug der Gemeinden bei Entscheiden zu diesem Netz; viertens eine finanzielle Abgeltung des Bundes.
Der Postsektor befindet sich europaweit in raschem Wandel. Offene Märkte, neue Technologien und neue Kundenbedürfnisse fordern die Unternehmen wie die Politik heraus. Bundesrat und Parlament haben in den letzten Jahren mit der Gesamtschau Post und der Revision des Postgesetzes die Eckwerte für die weitere Entwicklung des Postwesens in der Schweiz gesetzt. Die Ziele bleiben: die flächendeckende und preiswerte Versorgung mit Postdienstleistungen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Post. Mit der revidierten Gesetzgebung, die am 1. Januar 2004 in Kraft tritt, wird das Konzept im Detail umgesetzt.
Was heisst das nun konkret? Ab dem 1. Januar 2004 dürfen private Unternehmen auch Pakete unter 2 Kilogramm befördern. Diese privaten Unternehmungen müssen vom nächsten Jahr an im Besitz einer Konzession sein. Wer eine Konzession will, muss die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für die Erhebung von Gebühren bei den privaten Wettbewerbern geschaffen; dies für den Fall, dass die Post den Universaldienst nicht selber finanzieren könnte. Im Jahr 2006 wird die Monopolgrenze für Briefe auf 100 Gramm gesenkt, sofern die Finanzierung der Grundversorgung gesichert ist.
Die Kommission hat Vertreter der Initianten, Herrn Egger von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete sowie den CEO der schweizerischen Post, Herrn Ulrich Gygi, angehört. Die Post, mit Herrn Gygi an der Spitze, hat einen verbindlichen Auftrag aus dem heutigen Postgesetz zu erfüllen und die strategischen Ziele, durch den Bundesrat konkretisiert, zu erreichen. Die Post garantiert weiterhin die Grundversorgung in guter Qualität und zu erschwinglichen Preisen und unterhält zu diesem Zweck ein flächendeckendes Poststellennetz. Die Post muss als Firma im Wettbewerb bestehen können. Die gültige Postgesetzgebung gibt der Post die Chance, die Aufgabe mit einer gewissen unternehmerischen Autonomie anzugehen. Im Zusammenhang mit der Grundversorgung hat Herr Gygi u. a. Folgendes gesagt, ich zitiere: "Davon kommen wir her, und daran wollen wir nichts ändern. Es ist unser Ruf und unser Stolz. Ich betrachte unsere Ziele als vernünftig."
Der Abbau der Monopole ist ein internationales Faktum. Die Post ist wirtschaftlich stark in die EU integriert und kann nicht völlig andere Regeln pflegen als dieser Wirtschaftsraum. Wettbewerb schafft den Druck, besser zu sein, und macht innovativ. Das tut auch der Post gut. "Daher muss ich", sagt Herr Gygi, "gegen bestimmte Tendenzen in der Volksinitiative eintreten."
Um gegen andere Unternehmen antreten zu können, muss die Post eine gewisse Flexibilität behalten. Die Verankerung eines flächendeckenden Poststellennetzes in der Bundesverfassung würde diese dringende, notwendige Flexibilität verhindern.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Volksinitiative aus folgenden Gründen nicht: Ein wichtiger Teil der Initiative - ich denke da vor allem an das flächendeckende Poststellennetz und an die Grundversorgung - ist mit der Änderung des Postgesetzes vom 21. März 2003 und mit der vorgeschlagenen neuen Postverordnung bereits erfüllt. Die Post braucht genügend operative Freiheit, um sich den veränderten Kundenbedürfnissen, den neuen Technologien anzupassen und um eigenwirtschaftlich arbeiten zu können. Abgeltungen des Bundes für die Post stehen im Widerspruch zur Postreform 1998 und zur aktuellen europaweiten Liberalisierung des Postmarktes. Die Einführung von finanziellen Abgeltungen durch den Bund wurde im Parlament intensiv und kontrovers diskutiert und von beiden Räten abgelehnt. Falls für die Grundversorgung Geld nötig wäre, müsste das durch Konzessionsgebühren der anderen Teilnehmer - der so genannten "Rosinenpicker", wenn Sie so wollen - finanziert werden, aber nicht durch den Staat. Als Vergleich muss erwähnt werden, dass die Swisscom für den Auftrag zur Grundversorgung keinen Rappen erhält. Ebenso [PAGE 2079] wird auch der Auftrag an die SBB für einen nationalen Fernverkehr nicht abgegolten, wenn sie dabei mit Schnellzügen fahren, die nur bedingt rentabel sind.
Die Minderheit der Kommission unterstützt die Volksinitiative unter anderem mit folgenden Argumenten: Die postalische Grundversorgung der Bevölkerung in allen Regionen stärkt den Zusammenhalt des Landes und nützt der Wirtschaft, namentlich in den Randregionen. Subsidiäre Abgeltungen des Bundes sind der einzige Weg, um einen Service public von guter Qualität langfristig zu sichern. Die Minderheit meint, dass die Volksinitiative hier Klarheit schafft. Der faire Einbezug der Gemeinden in die Entscheide über die Schliessung oder Verlegung von Poststellen ist auch mit der neuen Verordnung nicht genügend gewährleistet.
Die klare Mehrheit der Kommission lehnt die Volksinitiative "Postdienste für alle" ab, weil Postgesetz und revidierte Postverordnung die wesentlichen inhaltlichen Anliegen der Volksinitiative aufnehmen. Die Einführung einer finanziellen Abgeltung durch den Bund ist die einzige grosse Differenz. Die vorhandenen Finanzierungsinstrumente genügen; das Parlament hat 2002 sämtliche Formen der Abgeltung abgelehnt.
Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, die Volksinitiative abzulehnen.