Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2003-12-17
Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
Sie haben vorhin gesagt, es könnte durchaus präjudiziellen Charakter haben, wenn wir das hier so festschreiben würden. Aber wenn es wirklich präjudiziell wäre, würde das heissen, dass es in diesem Gesetz am falschen Ort geregelt wäre. Wenn nicht, ist doch der Antrag Hollenstein der einzig richtige, der nämlich sagt, dass eben das Konzept "Hirntod" im Sinne dieses Gesetzes das richtige ist. Aber man kann jetzt doch nicht einfach über ein Transplantationsgesetz das ganze Todesdefinitionskonzept auf den Kopf stellen!