AB 39680
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
Zu Artikel 18 möchte ich zuhanden der Materialien nur noch generell festhalten, dass der Bund nicht beabsichtigt, eine eigene Zuteilungsstelle zu schaffen - das wurde in der Kommission klar -, sondern dass diese Aufgabe an die schon heute existierende Swisstransplant übertragen werden soll. Dies wird im Gesetz nicht entsprechend erwähnt, aber das ist die Meinung. Die Zentralisierung der Zuteilung bedeutet also eine Änderung in Bezug auf die heutige Praxis, aber es ist eben klar, dass das nach den gesetzlichen Richtlinien im Kontext eines Leistungsauftrages über Swisstransplant gemacht wird. Es soll die medizinische Indikation im Vordergrund sein - das ist die Essenz dieses Verfahrens -, und gleichzeitig soll auch an der schwierigen Aufgabe der Spenderrekrutierung gearbeitet werden. Dies wird also mit einem Leistungsauftrag weitergegeben werden, und es wird keine eigene Stelle des Bundes geben.