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Graf Maya · Nationalrat · 2003-12-17

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2003-12-17

Wortprotokoll

Nach der letzten Diskussion 1999 in diesem Saal über die Xenotransplantation möchten wir, die grüne Fraktion, Ihnen heute wiederum beliebt machen, dass wir die Xenotransplantation in der Schweiz verbieten. Warum?

1999 wurden riesige Versprechungen gemacht. Therapien würden schon bereitstehen, Erfolge wurden den Menschen, die krank sind, prophezeit. Es ist nichts davon eingetroffen. In der Schweiz wird heute keine Xenotransplantation gemacht, weder in der Forschung noch als Therapie.

Was versteht man unter Xenotransplantation? Man versteht darunter die Entnahme von lebenden tierischen Organen, Geweben und Zellen und deren Übertragung auf den Menschen. Offensichtliche Vorteile der Xenotransplantation seien, dass genügend Transplantate bereitgestellt würden, da ja ein Organmangel herrsche, und dass Transplantationen auch zeitlich planbar seien und nicht notfallmässige Operationen durchgeführt werden müssten.

Die Hauptprobleme der Xenotransplantation liegen aber in der Gefahr der Übertragung neuartiger Krankheitserreger auf die Patienten und eventuell auf Kontaktpersonen sowie in der heftigen Abstossung der Organe. Darum sind bei der Xenotransplantation vor allem von ganzen Organen bis heute die grundlegenden Probleme nicht gelöst. Wohl gab es weltweit bisher vereinzelte Xenotransplantationen von Organen - Übertragung von Affenorganen zum Beispiel -, doch es kam zu keinem Erfolg. Nun zielen laufende Forschungsvorhaben hauptsächlich darauf ab, die Übertragung von Viren auszuschliessen sowie gentechnisch veränderte Spendetiere, vor allem Schweine, zu erzeugen, deren Organe nicht mehr hyperakut abgestossen werden. Bevor diese Aspekte nicht geklärt sind, können keine weiteren klinischen Versuche am Menschen stattfinden.

Die Xenotransplantation stellt aber nicht nur medizinische, sondern auch psychologische Probleme, zum Beispiel Identitätsprobleme. Wie ist es, als Mensch mit einem Schweineorgan zu leben?

Der zweite wichtige Punkt: Sollen tierische Organe nur Übergangslösungen sein, bis ein geeignetes menschliches Organ zur Verfügung steht? Wer hätte dann sofort Anrecht auf ein menschliches Organ? Wer müsste vorläufig mit einem Schweineorgan vorlieb nehmen? Fragen über Fragen, die nicht gelöst sind.

In der Vernehmlassung zum Transplantationsgesetz wurde darum die Regelung zur Xenotransplantation, welche mit Bewilligung der Bundesbehörden ja möglich sein soll, mehrheitlich mit kritischer bis ablehnender Haltung kommentiert. Als Begründung für diese mehrheitlich ablehnende Haltung wurden die Infektionsrisiken sowie Aspekte des Tierschutzes angeführt; darauf möchte ich eingehen.

Die Züchtung und Haltung von Tieren für die Xenotransplantation ist ein grosses Problem: Es müssten transgene Tiere hergestellt werden. Wie verträgt sich das mit unserem Verfassungsartikel über die Würde der Kreatur? Auch ethische Aspekte der Xenotransplantation sind ein grosses Thema. Es gibt die personelle Identität, es gibt religiöse und kulturspezifische Überzeugungen und Reaktionen auf Xenotransplantationen. Wir meinen, dass dem Problem Mensch/Tier zu wenig Beachtung geschenkt wird. Schliesslich ist die Abgrenzung gegenüber dem Tier für die menschliche Identität wichtig.

Was bedeutet es also für den einzelnen Menschen, wenn die Grenze zwischen Tier und Mensch verwischt wird, wenn ich ein Schweineherz habe, wenn sich in meinem Körper Zellen eines Tieres vermehren? Es gibt viele Fragen, die bis heute nicht geklärt sind und die auch wissenschaftlich nicht beantwortet werden können.

Dies alles - und der Grund, dass wir heute keine Xenotransplantation brauchen, dass wir sie nicht zur Verfügung haben und dass auch keine klinischen Versuche laufen - bringt uns zum Schluss, dass wir die Xenotransplantation aus diesem Gesetz streichen können.

Wir bitten Sie, unserem Minderheitsantrag zu folgen.