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Goll Christine · Nationalrat · 2003-12-17

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-17

Wortprotokoll

Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin plädiere ich hier nicht für ein vollständiges Verbot der Xenotransplantation, aber immerhin für einen Marschhalt. Konkret verlange ich mit meinem Minderheitsantrag bei Artikel 70a eine Übergangsbestimmung zu diesem Artikel 41, wo es um die Bewilligungspflicht zur Xenotransplantation geht. Mit meinem Antrag möchte ich inhaltlich erreichen, dass wir in diesen Übergangsbestimmungen ein zehnjähriges Moratorium für die Xenotransplantation festschreiben. Weshalb?

Wir haben diese Debatte schon einmal geführt, beim Bundesbeschluss über Blut, Blutprodukte und Transplantate. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir damals ebenfalls für ein Moratorium bei der Xenotransplantation eingetreten, damit aber nicht durchgekommen sind. Aus diesem Grund haben wir am Schluss diesen Bundesbeschluss abgelehnt. Dieser Bundesbeschluss soll nun mit dem Transplantationsgesetz in ordentliches Recht überführt werden. Aber an der Ausgangslage hat sich nichts geändert. Zu denken geben müsste uns allen eigentlich auch, dass von der Bewilligungspflicht, die bereits im Bundesbeschluss enthalten ist, bis heute kein einziges Mal Gebrauch gemacht wurde. Das heisst, es gibt bis heute keine Gesuche, die für die Bewilligung der Durchführung von Xenotransplantationen eingereicht wurden.

Der Hauptgrund, weshalb wir Ihnen hier ein Moratorium beantragen, ist das Risiko der Übertragung von [PAGE 2072] Krankheitserregern, und zwar von Krankheitserregern, die Artengrenzen überspringen können. Wir kennen solche Beispiele, zwar nicht im Zusammenhang mit der Xenotransplantation, aber trotzdem: Wir kennen solche Beispiele, in denen Krankheitserreger die Artengrenzen übersprangen und verheerende Auswirkungen hatten.

Ich erwähne hier nur zwei Beispiele: das Ebola-Virus und Sars. Auch bei Sars wird angenommen, dass die aufgetretene Infektion am Menschen durch tierische Pathogene erfolgt ist. Tatsache ist auch, dass wir bis heute keine zuverlässigen Testverfahren haben. Das heisst, dass wir nicht wissen, was für Viren bei Spendetieren vorhanden sein können, und auch nicht, welche allenfalls neuartigen, entstehenden Retroviren durch die Übertragung von tierischem Gewebe auf den Menschen zum Vorschein kommen können.

Ein weiterer Grund ist, dass das Infektionsrisiko bei der Xenotransplantation besonders gross ist, weil ja bei einer Organtransplantation, auch bei einer Xenotransplantation, das Immunsystem mit Medikamenten ausgeschaltet werden muss. Das heisst, dass gerade durch den Einsatz dieser Immunsuppressiva das Infektionsrisiko bei der Xenotransplantation umso grösser ist.

Ein weiterer Grund liegt darin, dass mit der Xenotransplantation hohe Erwartungen und auch Hoffnungen geweckt werden, die bis heute nicht erfüllt werden konnten und auch in absehbarer Zeit nicht erfüllt werden können. Das Wecken dieser Erwartungen und Hoffnungen - natürlich auch aus wirtschaftlichem Interesse, das ist ganz klar - verhindert, dass vermehrt alternative Möglichkeiten im Vergleich zur Xenotransplantation untersucht werden können.

Ein letzter Grund: Wenn die Xenotransplantation überhaupt praxistauglich werden könnte, dann wäre dies nur möglich, wenn gentechnisch identische Tiere mit menschenkompatiblen Organen erzeugt werden könnten. Diese Möglichkeit zur Klonierung lehnen wir natürlich ab.

Die Kontroversen im Bereich Xenotransplantation sind nach wie vor gross. Es gibt wissenschaftliche Kontroversen, es gibt unterschiedliche ethische und gesellschaftspolitische Einschätzungen und Einstellungen, und was am schwersten wiegt, ist das ungeklärte Risiko der Infektionsübertragung.

Deshalb bitten wir Sie, hier zumindest für ein zehnjähriges Moratorium einzustehen.