Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-12-18
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-12-18
Wortprotokoll
Die Debatte zeigt, als wie wichtig die Post als Dienstleistungsinfrastruktur dieses Landes wahrgenommen wird; sie zeigt auch, wie tief die Bindung an die Post ist und dass die Veränderungen bei der Post von der Bevölkerung mit grosser Anteilnahme beobachtet werden.
Der Gesetzgeber hat der Post mit der Postreform in der Tat ein äusserst schwieriges Mandat aufgegeben. Das Parlament hat nämlich verlangt, dass sich die Post zu einem Unternehmen wandle, das sich darüber hinaus selbst finanziere. Das ist alles andere als eine einfache Sache. In diesem Veränderungsprozess hat die Post - selbst wenn ich die totale Kritik, die zum Teil am Verhalten der Post hier vorne geäussert worden ist, nicht teilen kann - sicherlich auch Fehler begangen. Die Post hat dafür auch ein entsprechendes Lehrgeld bezahlt.
Aber nicht nur die Post, sondern sicher auch die politischen Behörden haben Fehler begangen, und zwar auf allen Ebenen. Ich will jetzt nicht auf die Gemeinden und die Kantone losgehen, die sich zum Teil auf fragwürdige Weise vor einzelne Quartierbüros stellen, sondern vor allem auch sagen, dass die Reform damals vielleicht zu wenig berücksichtigt hat, welch bedeutende Institution die Post in unserem Land ist und wie sehr sie als solche wahrgenommen wird, welch wichtigen Beitrag sie auch an die soziale Kohäsion des Landes leistet. Immerhin ist in dieser Reform, wie Herr Rechsteiner Paul gesagt hat, jegliche Quersubventionierung abgebaut worden - Quersubventionierungen, die sonst gang und gäbe sind. Stellen Sie sich vor, wie Radio und Fernsehen den Service-public-Auftrag im französischsprachigen oder italienischsprachigen Teil der Schweiz noch wahrnehmen könnten, wenn es keine Quersubventionierung gäbe. Stellen Sie sich auch vor, wie eine Versicherung in der Privatwirtschaft überhaupt funktionieren könnte, wenn nicht die Quersubventionierung zwischen denjenigen, die Schäden erleiden, und denjenigen, die keine Schäden erleiden, organisiert wäre.
Die Post aber hat nun mit diesen sehr harten und schwierigen Vorgaben umzugehen. Die Reform mit der Aufteilung der alten PTT in den Teil Telekommunikation und in den Teil Post hat - das will ich auch festhalten - für viele in diesem Land sehr viele Vorteile gebracht. Ich denke an die günstigeren Telefontarife, an die neuen Produkte in der Telefonie; diesbezüglich hätte ein Referendum gegen die damalige Trennung wahrscheinlich keinen Erfolg, aber auf der anderen Seite hat die Reform bei der Post zu Veränderungen geführt, und Veränderungen führen auch zu Verunsicherungen.
Die Initianten haben dies gespürt und haben wichtige Aspekte aufgegriffen. Sie haben damit eine wichtige Diskussion über den Service public im Bereich der Post ermöglicht, haben wichtige Fragen gestellt. Der Bundesrat hat diese Fragen seinerseits aufgenommen und hat Ihnen in der Vorlage "Gesamtschau Post" ermöglicht, zu diesem Veränderungsprozess Stellung zu nehmen, weil wir anstreben, dass diese Veränderung sozialverträglich ist. Mit "sozialverträglich" ist nicht nur sozialverträglich gegenüber den Arbeitnehmern der Post gemeint, sondern auch die Bedeutung der sozialen Kohäsion; gemeint sind auch die Beziehungen zu den Kundinnen und Kunden der Post. Wir wollten zusammen mit dem Parlament die weitere Stossrichtung der Postpolitik festlegen. Wir gaben Ihnen Gelegenheit, eine breite Grundsatzdiskussion zu führen und die Eckwerte festzulegen: dass die Post ein flächendeckendes Poststellennetz führen muss, dass der Markt kontrolliert geöffnet werden soll, dass private Anbieter branchenübliche Arbeitsbedingungen einhalten müssen und die Qualität der Dienstleistungen umfassender überprüft werden soll, als das bis jetzt der Fall gewesen ist.
Mit diesem unüblichen Vorgehen haben wir uns bemüht, zusammen mit Ihnen den Veränderungsprozess zu definieren, die nötigen Leitplanken zu setzen. Das Parlament ist dabei zuweilen recht konkret geworden, und wir sind Ihnen dankbar dafür, denn wir hatten so die nötigen Vorgaben, wie wir vorgehen sollten. Sie erinnern sich: Wir haben hier in diesem Saal darüber gerungen, welche Formen von Poststellen zulässig sein sollen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Erreichbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen - insbesondere mit dem öffentlichen Verkehr - ein wichtiges Kriterium sein soll. Wir haben darüber diskutiert, was eine Siedlung ist, wo die Hauszustellung immer gewährleistet sein muss. Wir haben weiter diskutiert, was unter Erreichbarkeit einer Poststelle für alle Bevölkerungsgruppen zu verstehen ist. Wir haben aber auch festgestellt, dass sich das Verhalten der Postbenutzer und Postbenutzerinnen gegenüber der Post ändert, dass es sich verändert hat, dass es sich auch künftig verändern wird und dass wir dieser Flexibilität ausreichend Rechnung tragen sollen. Das heisst auch, dass die Post nicht alle Veränderungen mehrere Jahre im Voraus bekannt geben kann; sie muss auch kurzfristig reagieren können. Trotzdem verlangt der Bundesrat in seinen strategischen Zielen von der Post, dass sie offen und transparent kommuniziert und die Veränderungen nachvollziehbar macht.
Im März dieses Jahres hat das Parlament definitive Entscheide gefällt. Der Bundesrat hat alles darangesetzt, die Vorgaben des Parlamentes möglichst rasch in der revidierten Postverordnung umzusetzen. Es zeigte sich im Vernehmlassungsverfahren, dass sich das Ringen des Parlamentes um sinnvolle Lösungen im Spannungsfeld zwischen der hohen immateriellen Bedeutung der Institution Post und einem sich ändernden Verhalten der Benutzer gelohnt hatte. Gerade die Regionen begrüssen die Vorschläge zum Einbezug der Gemeinden bei Schliessungsvorhaben und die besondere Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten. Auf dieser Basis wurde es für den Bundesrat möglich, wichtige Fragen, wie sie auch die Initiative aufnimmt, mit Beschluss der Postverordnung auf den 1. Januar des kommenden Jahres zu regeln.
Das Parlament hat mit den Beschlüssen im Rahmen der Gesamtschau bereits Entscheidungen getroffen, und wir haben sie umgesetzt. Der Bund garantiert also weiterhin die Grundversorgung. Die Post ist künftig zur Führung eines flächendeckenden Poststellennetzes verpflichtet. In der revidierten Postverordnung regelt der Bundesrat den Einbezug der Gemeinden bei Entscheidungen zum Poststellennetz. Da geht er über die Initiative hinaus. Es wird eine unabhängige Kommission eingesetzt, die bei strittigen Entscheiden prüft, ob der Service public mit den von der Post beabsichtigten Lösungen tatsächlich weiterhin garantiert ist.
Abgeltungen lehnte das Parlament ab. Ich bin sicher, dass es auch heute solche Abgeltungen ablehnen würde. Ich sehe auch nicht recht, wo Abgeltungen zwischen all diesen Entlastungspaketen, die uns eine sinnvolle Infrastrukturpolitik ohnehin erschweren, überhaupt noch Platz haben könnten. Aber wir sind - das möchte ich hier auch betonen - dennoch gewillt, Ihnen eine Vorlage zu Abgeltungen zu bringen, dann nämlich, wenn die Finanzierung des Service public bei der Post gefährdet sein sollte. Dann werden wir mit einem diesbezüglichen Antrag kommen. Ob dieser Antrag dann durch Sie auch gutgeheissen würde - da setze ich allerdings ein Fragezeichen.
Wir sind also der Meinung, mit den getroffenen Entscheiden würden materiell die wesentlichen und berechtigten Anliegen der Initiative bereits im kommenden Jahr umgesetzt, ausser einem einzigen, ausser der Abgeltung. Aber hier haben auch Sie gesprochen. Das ist der Grund dafür, dass der Bundesrat die Initiative als im Wesentlichen bereits erfüllt betrachtet.