Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-12-18
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Was verlangt die vorliegende parlamentarische Initiative? Sie will, dass das Gesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung insofern angepasst wird, dass zukünftig auch Leistungen an Selbsthilfeprojektgruppen bezahlt werden müssen, mit anderen Worten: In Zukunft soll auch gemeinschaftlich organisierte Selbsthilfe unter diesem Titel anspruchsberechtigt sein.
Was stellt sich der Initiant im Besonderen vor? Sie haben es gehört: Es geht darum, nebst rein beruflich-fachlichen Tätigkeiten auch soziale Kompetenzen, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit usw. in diesen Fächer einzubeziehen.
Nun, die Kommission teilt die Ansicht des Initianten zum übergeordneten Ziel, dass nämlich alles getan werden muss, um arbeitslos Gewordene zu reintegrieren. Allerdings müssen die Massnahmen, die wir im Bereich der Arbeitslosenversicherung vorsehen, diesem Ziel der raschen Eingliederung und natürlich auch dem Verhältnis zwischen [PAGE 2108] Aufwand und Nutzen gerecht werden. Diese Überlegungen haben dazu geführt, dass die Kommission Ihnen mit 12 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt, der Initiative keine Folge zu geben.
Es waren insbesondere die folgenden Überlegungen, die zu diesem negativen Entscheid der Kommissionsmehrheit geführt haben:
1. Es besteht die Gefahr von Doppelspurigkeiten und Abgrenzungsproblemen, wenn wir diese Art von Aktivitäten anderen Reintegrationsmassnahmen quasi gleichsetzen.
2. Ein weiterer Grund, der gemäss der Mehrheit dagegen spricht, ist die Problematik, ob wir dadurch den Vermittlungserfolg als prioritäres Ziel erhöhen. Hier kamen wir in den Debatten eher zu einem negativen Befund. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren schon heute einen breiten Fächer an Massnahmen zur Verfügung haben. Auch internationale Vergleiche zeigen, dass die Möglichkeiten, die wir den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren geben, bereits sehr breit angelegt sind. Sie schliessen beispielsweise auch die Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit mit ein.
3. Ein weiterer Aspekt, der unserer Meinung nach dagegen spricht, ist die Effizienz. Es ist gemäss Mehrheit der Kommission äusserst fraglich, ob bei einer solchen Unterstützung die Mittel effizient eingesetzt werden.
4. Ich bitte Sie, davon Kenntnis zu nehmen, dass in Artikel 71 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bereits stipuliert ist, dass Förderungsmittel gesprochen werden können, wenn Leute in die Selbstständigkeit gehen. Also ist auch dieser Bereich bereits abgedeckt.
5. Es besteht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen. Wir haben bei verschiedenen von der Arbeitslosenversicherung unterstützten Aktivitäten immer wieder eine Güterabwägung zu machen, damit wir wettbewerbspolitisch eine konsequente Politik machen.
Zusammengefasst kann man Folgendes sagen:
1. Ich glaube, wir sind uns über alle Fraktionen hinweg einig, dass die beste Strategie, um die Arbeitslosigkeit nachhaltig tief zu halten, eine gezielte, langfristig orientierte Wachstumspolitik ist, und da wissen wir, wo wir noch Nachholbedarf haben.
2. Die Kommission ist der Meinung, dass dort, wo Arbeitslosigkeit aufgetreten ist, der jetzt bestehende Fächer von Massnahmen ausreichend ist, vor allem auch ausreichend, um eine rasche Wiedereinführung in das Erwerbsleben zu fördern.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die Kommission, wie gesagt, mit 12 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.