Teuscher Franziska · Nationalrat · 2003-12-18
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Für die Grünen war klar, dass mit dem Nein zum Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) im September 2002 das Thema Elektrizitätsversorgung in der Schweiz nicht geregelt ist. Mit der heute zur Diskussion stehenden parlamentarischen Initiative haben wir Grünen letzten Dezember Ideen vorgelegt, wie wir uns die Stromversorgung in der Schweiz vorstellen. Das EMG war primär auf den Markt ausgerichtet. Unserer Meinung nach muss die Stromversorgung primär effizient und ökologisch sein und einen guten Service public garantieren. Mit dem Elektrizitätsversorgungsgesetz müssen wir Leitplanken festlegen, Versorgungssicherheit für alle garantieren, primär erneuerbare Energien einsetzen und dies zu angemessenen Preisen für alle anbieten. Ob und wie viel Markt für diese Ziele nötig ist, soll bei der detaillierten Gesetzesformulierung festgelegt werden.
Die Diskussion rund um das EMG hat eines gezeigt: Die Bevölkerung will in der Schweiz eine Stromversorgung, die vom Staat garantiert ist. Sie will eine sichere, flächendeckende Stromversorgung zu stabilen Preisen. Diese Elemente müssen in das Elektrizitätsversorgungsgesetz aufgenommen werden.
Die EU öffnet ihren Strommarkt 2007 vollständig. Die Schweiz ist mit der EU vor allem über den Stromhandel enorm vernetzt. Der Stromtransit muss geregelt werden. Handlungsbedarf besteht aber auch in einem weiteren Punkt. Nach dem EMG-Nein besteht nämlich die Gefahr, dass der Markt sich unkontrolliert öffnet und die Grossen sich Vorteile verschaffen. Das hat nun auch der Entscheid der Wettbewerbskommission im Fall der Migros und der Freiburger Elektrizitätswerke gezeigt. Im Hinblick auf die vollständige Marktöffnung in der EU muss die Schweiz deshalb über ein Gesetz verfügen, welches die sichere Stromversorgung für alle garantiert. Die öffentliche Hand bekommt in unserem Gesetzesvorschlag eine wichtige Rolle. Die lokalen und regionalen Elektrizitätswerke, die in den letzten Jahrzehnten bewiesen haben, dass sie eine gute Elektrizitätsversorgung für alle garantieren, sollen mit Leistungsauftrag ihren Service weiterhin sicherstellen.
In der Kommission, welche unsere parlamentarische Initiative vorberaten hat, wurde gesagt, es gebe jetzt die Expertengruppe des Bundes für eine neue Elektrizitätswirtschaftsordnung, und diese Gruppe würde uns dann einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Mit diesem Gesetzesvorschlag würde dann die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion hinfällig. Die Präsidentin dieser Expertenkommission, Frau Dori Schaer, frühere Regierungsrätin des Kantons Bern, war im Frühling 2003 sehr zuversichtlich, dass bis Ende Jahr ein Gesetzesvorschlag vorliegen werde. Mittlerweile ist auch Frau Dori Schaer ernüchtert, denn zu gross sind die Differenzen in der Expertengruppe, zu gross sind die verschiedenen Interessen, um bis Ende Jahr einen Textentwurf vorzulegen. Die Expertenkommission hat sich vor allem auf zwei Punkte geeinigt, die aus ihrer Sicht notwendig sind, um die Stromversorgung in der Schweiz auch in Zukunft sicherzustellen: Das sind die nationale Netzgesellschaft und ein einheitlicher Regulator. Zwei Elemente, die wir Grünen auch in unserer parlamentarischen Initiative festgehalten haben.
Damit wir in dieser Frage der Stromversorgung in der Schweiz weiterkommen, bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative der Grünen Folge zu geben. Sie zeigt uns, in welcher Richtung sich die Stromversorgung der Schweiz entwickeln sollte. Sie wäre ein konstruktiver Vorschlag, um in dieser nicht einfachen Debatte weiterzukommen.