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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-12-18

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-12-18

Wortprotokoll

Wir haben im Bundesrat über dieses Vorgehen tatsächlich sehr lange diskutiert. Wir haben auch in mehreren Sitzungen darüber diskutiert, weil wir uns schon darüber im Klaren gewesen sind, dass diese Vorschrift auch Schwierigkeiten machen wird, z. B. in ländlichen Gebieten, aber auch für Taxibetriebe. Dennoch sind wir zum Schluss gekommen, dass diese Massnahme von derart langer Hand angekündigt worden ist, dass die Betroffenen gewusst haben, dass sie sich darauf werden einstellen müssen. In Abwägung der Sicherheit für Kinder mit diesen Nachteilen sind wir dann doch dazu gekommen, im Zweifel für die Sicherheit zu legiferieren. Auf Ihre Frage, ob man das einfach auf Autobahnen beschränken könnte: Gerade in ländlichen Gebieten gibt es viele Strecken, auf denen man mit 80 Kilometern in der Stunde fahren kann. Wenn Sie mit 80 Kilometern in der Stunde fahren und Kinder im Auto haben, die nicht angegurtet sind, kann das bereits zu tödlichen Unfällen führen. Oft ist es sogar so, dass Sicherheitsgurten auf Nebenstrassen oder Hauptstrassen bei einem Tempo von 80 Kilometern in der Stunde wirklich vollumfänglich wirken, [PAGE 2106] während auf Autobahnen mit den viel höheren Geschwindigkeiten teilweise auch Sicherheitsgurten nichts mehr helfen.

Wir erachten es als nicht vertretbar, von der Gleichstellung der Kinder mit den Erwachsenen abzusehen und die Kinder durch neuerliche Ausnahmen einem erhöhten Verletzungsrisiko auszusetzen. Wir sind daher gewillt, diese Bestimmung so durchzuziehen.

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