Kaufmann Hans · Nationalrat · 2003-12-18
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-18
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Hofmann Urs verlangt eine Totalrevision des Mitwirkungsgesetzes. Die Kommission beantragt Ihnen im Verhältnis von 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit - Sie haben es gehört - beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Die vorgeschlagene Totalrevision des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1993 über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben, das so genannte Mitwirkungsgesetz, soll schwergewichtig in drei Punkten revidiert werden.
1. Die Wahl einer Arbeitnehmervertretung sei in den Betrieben ab einer gewissen Grösse inskünftig für obligatorisch zu erklären. Bis jetzt ist es ja so, dass diese Wahl in den Betrieben mit mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fakultativ ist.
2. Diese Arbeitnehmervertretungen sollen in dieser Funktion einen speziellen Kündigungsschutz geniessen.
3. Das bisherige Informationsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Mitwirkungsrechte sollen deutlich erweitert werden, indem die frei gewählten Arbeitnehmervertreter abgestuft nach einzelnen Bereichen Mitbestimmungs-, Mitsprache- und Informationsrechte zugestanden erhalten sollen.
Der Initiant will damit Mindeststandards für die Stellung sowie die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertretungen festlegen und die Lücken der schweizerischen Rechtsordnung gegenüber dem europäischen Ausland schliessen.
Ihre Kommission war mehrheitlich der Meinung, dass eine weitere Einengung der Flexibilität der Unternehmen den Strukturwandel behindern und bremsen würde. Gerade in der heutigen Zeit wäre dies ein Nachteil für unsere Volkswirtschaft. Bemängelt wurde vor allem auch, dass der geforderten Mitwirkung keine entsprechende Mitverantwortung folgt. Als Beispiel wurden die paritätischen Pensionskassen aufgeführt: Auch hier wirken Arbeitnehmer mit, aber die finanzielle Verantwortung für die Verluste der meisten Pensionskassen wird von den Unternehmen und nicht von den Arbeitnehmern getragen, und schon gar nicht von den Gewerkschaften. Schliesslich ist auch die gesetzliche Regelung von eigentlichen Entscheidungsrechten bisher stets abgelehnt worden.
Die Kommissionsmehrheit will deshalb am bisherigen Gesetzestext festhalten und empfiehlt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Hofmann Urs keine Folge zu geben.