Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-12-02
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-02
Wortprotokoll
Bei vielen Vorgängen sind der Zeitpunkt und die Umstände des Beginns für den Erfolg ganz ausschlaggebend. Sie kennen die Beispiele, nicht nur aus der Kriegsgeschichte - wir möchten es nicht martialisch haben -, sondern auch aus dem Alltag: Früher gab es 8-mm-Projektoren; wenn der Zelluloidstreifen nicht richtig einrastete, hat man den Film von A bis Z nicht richtig gesehen. Es kamen immer nur verschwommene Bilder, übereinander geschoben; man wusste nie so recht, was hier eigentlich abging. Es hat geflimmert. Bekannt ist auch das Beispiel der Schwerenot des Passgängers. Alle, die Militärdienst machen oder in der Musik mitmachen, wissen das. Die Ärmsten beginnen beim Marschieren immer mit dem linken Fuss, und dann rudern sie mit den Armen, und sie bleiben hoffnungslos ausserhalb des Rhythmus. Der Passgänger ist eigentlich ein geplagter Mensch. Er kann nur durch einen Zwischenschritt, durch einen Wiegeschritt, gerettet werden. Auch dann ist nicht immer sicher, dass man ihn auf die Reihe bringt.
Der Einstieg in die Schuldenbremse, den wir jetzt machen, ist genau ein solcher Vorgang. Die einen sehen darin einen Beweis für die Untauglichkeit des Instrumentes, weil sie sagen: Das flimmert wie ein alter Film. Die anderen fragen sich, wohin die Reise ginge, hätten wir nicht unter dem Druck der Schuldenbremse wenigstens dieses Entlastungsprogramm zustande gebracht, das wir jetzt verabschiedet haben. Das ist der Zwischenschritt. Aber wie auch immer, eine unbequeme Frage müssen wir uns heute stellen, und wir müssen sie beantworten. Wie wollen wir unseren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Ausgabenüberschuss in der Finanzrechnung von 3,4 Milliarden Franken, und das erst noch trotz dem Entlastungsprogramm, erklären? Das Stimmvolk hat doch vor zwei Jahren in einer Volksabstimmung die Schuldenbremse mit mehr als 80 Prozent Jastimmen ganz deutlich angenommen. Mit diesem Votum war auch der Auftrag verbunden, die Schulden - wie der Titel "Schuldenbremse" ja sagt - wenigstens zu bremsen, also nicht mehr weiter anwachsen zu lassen.
Heute, beim ersten Budget nach der Schuldenbremse, sieht das alles wieder anders aus. Die Schulden werden nicht nur im nächsten Jahr 2004, sondern auf absehbare Zeit trotz diesem Verdikt, kräftig weiter ansteigen. Das ist eine fatale Entwicklung. Ein hoch verschuldeter Staat hat keine Perspektive für das Land, und er hat keine Zukunft für seine Jugend. Dieses Thema werden und müssen wir über den heutigen Tag und über den Tag des Budgets hinaus in der nächsten Legislatur ernsthaft weiterbehandeln. Die Ansätze sind ja in hohem Masse schon da, nicht zuletzt auch dank dem Instrument der Schuldenbremse.
Für das Jahr 2004 wird nun mit einem neuerlichen Finanzierungsbedarf in der Tresorerie - das ist der Ort, wo die Schulden entstehen - von rund 10 Milliarden Franken gerechnet, wovon vermutlich etwa 6 bis 7 Milliarden neue Schulden sein werden. Das Ganze würde dann von heute 122 auf etwa 129 bis 130 Milliarden Franken im nächsten Jahr ansteigen. Die Abschlusszahlen, die man in der Erfolgs- und in der Finanzrechnung für 2004 vorsieht, werden nämlich selbst bei sich erholender Wirtschaft und damit auch bei eventuell wieder ansteigenden Einnahmen wieder rot sein. Da stellt sich die Frage: Wie kann denn so etwas geschehen? Wo zeichnen sich denn diese neuen Schulden in der Höhe von 7 Milliarden Franken ab? Haben wir unseren [PAGE 1064] Bundeshaushalt überhaupt noch im Griff? Haben wir das Ganze überhaupt noch unter Kontrolle?
Es gibt dafür einige plausible Erklärungen. In den Vordergrund stellen muss man mit Sicherheit einmal den Einnahmeneinbruch, der bei fast allen Einnahmenarten stattgefunden hat. Dieser Einbruch ist die Folge der lahmenden Konjunktur. Die Einnahmen werden mit rund 3 Milliarden Franken unter dem Vorschlag 2003 budgetiert. Es hat sich natürlich die Frage gestellt, wie zuverlässig die Schätzungen sind. Wir haben die Frage der Schätzungen und der Vorhersehbarkeit einerseits und der Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung andererseits in der Kommission natürlich mehr als einmal diskutiert. Zweifellos ist das Departement eine gewisse Zeit auf einer etwas optimistischen Schiene gefahren, das muss man sagen. Aber als dann klar wurde, dass sich unsere Wirtschaft und damit eben auch unsere Steuersubjekte in einer hartnäckigen Wachstumsdelle befinden, da hat das Departement von Herrn Bundesrat Villiger nicht gezögert, Gegensteuer zu geben, und zwar energisch.
Das Entlastungsprogramm und die heutige Budgetvorlage sind erste griffige Ergebnisse dieser Bemühungen. Wenn man das nicht gemacht hätte, dann würde sich die Situation einnahmenseitig noch viel schlimmer darstellen.
Ein zweiter Punkt: Wie fast immer in den letzten Jahren ist es eigentlich nicht einmal so sehr der ordentliche Haushalt der sieben Departemente, welcher miserable Abschlüsse und diese schuldenträchtige Entwicklung verursacht, sondern es ist, wie fast immer, das so genannte Ausserordentliche. Dieses Jahr sind es erneut Übernahmen von Deckungslücken in der zweiten Säule von Post, ETH-Professoren, Skyguide und dann eben die Ablösung von Tresoreriedarlehen, hier auch wieder vor allem bezüglich Skyguide.
Dritter Punkt: Der Mechanismus der Schuldenbremse in sich. Er lässt die Verbindung mit dem Konjunkturfaktor zu einem strukturellen Defizit von etwa 3 Milliarden Franken zu. Dieses muss dann aber auf dem Abbaupfad über den Konjunkturzyklus wieder bereinigt werden. Diese Überschreitung der Gesamtausgaben ist nach Artikel 126 der Bundesverfassung erlaubt. Das Finanzhaushaltgesetz verlangt aber, dass ein Fehlbetrag im Verlaufe mehrerer Jahre durch Kürzungen auszugleichen ist. Das ist eben genau der Schritt, bei dem wir jetzt links zu marschieren beginnen, bei dem wir also zum Ausgleich eigentlich den Wiegeschritt wieder suchen müssen.
Die konkreten Vorgaben der Schuldenbremse finden Sie auf Seite 14 der Botschaft. Das ist ein prüfenswertes Schema. Dort können Sie sehen, wie man die einzelnen Beträge zueinander ins Verhältnis setzt. Sie entnehmen dieser Tabelle, dass der Bundesrat in seinem Entwurf Gesamteinnahmen von 47,9 Milliarden Franken budgetiert. Dann wählt er einen Konjunkturfaktor - über die Methode ist diskutiert worden -, und daraus ergibt sich ein Plafond von 48,4 Milliarden Franken. Unter Berücksichtigung des Ausserordentlichen, das wir jedes Jahr in anderer Form wieder haben, und unter Berücksichtigung des Abbaupfades gelangt man dann zu den gemäss Bundesrat höchstzulässigen Ausgaben von 52,5 Milliarden Franken. Damit sehen Sie, dass es zwischen den Gesamteinnahmen gemäss Bundesrat und den höchstzulässigen Ausgaben eine Differenz von 4,5 Milliarden Franken minus gibt. Diese Differenz ist den Steuerzahlern natürlich schwer verständlich. Aber sie hängt mit dem Mechanismus zusammen, mit dem die Schuldenbremse jetzt eben eingeführt wird.
Die Eckwerte für das Budget finden Sie an verschiedenen Stellen der Botschaft. Aufgrund der Anträge der Finanzkommission haben sich geringfügige Änderungen ergeben. Hier nur ein paar Hinweise: Der Ausgabenplafond gemäss unseren Anträgen beträgt 51,4 Milliarden Franken, die Einnahmen werden mit 47,9 Milliarden Franken budgetiert, die höchstzulässigen Ausgaben gemäss Schuldenbremse sind 52,5 Milliarden Franken, den ausserordentlichen Zahlungsbedarf beziffern wir mit 1,1 Milliarden Franken, das strukturelle Defizit mit 3 Milliarden Franken. Wir haben, wie Herr Leuenberger-Solothurn vorher gesagt hat, die Kreditsperrung von 1,5 bzw. 0,75 Prozent vorgesehen. Das macht einen Betrag von 230 Millionen Franken.
Und dann ist in der Finanzrechnung einen Ausgabenüberschuss von 3,7 Milliarden Franken budgetiert. Das Ergebnis der Erfolgsrechnung beträgt minus 6,8 Milliarden Franken, und dieses muss dann ganz oder teilweise über die Tresorerie behandelt werden.
Die einzelnen Wachstumszahlen sind ganz unterschiedlich. An der Spitze steht wie immer in den letzten Jahren die soziale Wohlfahrt mit 4,4 Prozent, dann kommen die Bildung, die Ausland- und Entwicklungshilfe, dann die Landesverteidigung, die Landwirtschaft und am Ende der Verkehr. Interessant ist vielleicht noch, dass etwa ein Drittel aller Ausgaben zweckgebunden ist und die Subventionen 30,8 Milliarden Franken ausmachen. Ich habe das ausgerechnet: Es sind 62 Prozent, und in diesen 62 Prozent sind die Spielräume sehr gering geworden. Das muss man auch einmal feststellen.
Die Ausgaben in der Finanzrechnung werden gemessen am Budget 2003, also dieses laufenden Jahres, von 51,1 auf 51,6 Milliarden Franken anwachsen. Das ist ein Wachstum von 0,6 Prozent. Dieses Wachstum ist im Rahmen der Teuerung, man kann also von einer realen Stabilisierung sprechen. Ähnliches spielte sich übrigens bereits im Vorjahr ab: Die Ausgaben in der Rechnung 2002 sind nämlich nur um 1 Prozent und damit ebenfalls annähernd um die Teuerung gewachsen. Für mich heisst das zweierlei:
1. Es ist entgegen allen Unkenrufen durchaus möglich, die Staatsausgaben, die ordentlichen Ausgaben der Departemente auf einem Niveau der Teuerung zu halten. Die Bundesverwaltung hat diesen Beweis erbracht.
2. Wir müssen uns mit aller Kraft endlich des so genannten Ausserordentlichen annehmen. Das heisst im Klartext, dass wir die Unterdeckungen und die Refinanzierung der bundesnahen Betriebe traktandieren, wie es übrigens die Finanzkommissionen beider Räte für die ersten Wochen des nächsten Jahres vorgesehen haben und wie es im Rahmen eines Seminars beider Kommissionen im letzten Sommer gefordert wurde.
Erfreulicherweise hat sich der Bundesrat dieses Themas ebenfalls bereits angenommen: Herr Bundesrat Villiger hat heute Morgen bereits darauf Bezug genommen, und wir stellen mit Freude fest, dass wir uns hier in derselben Traktandenliste und in derselben Richtung bewegen.
Sodann führt nichts an einer nachhaltigen Konsolidierung unserer Sozialwerke vorbei. Allein bei der Invalidenversicherung werden die Renten im Budget ja wieder um 1,5 Milliarden Franken ansteigen.
Wie man diese Probleme löst, ist eine politische Frage. Aber dass wir sie lösen müssen, ist eine finanzpolitische Notwendigkeit. Es gibt zehn Gründe dafür, weshalb wir diese Thematik nicht mehr aufschieben dürfen, aber das ist nicht Gegenstand der heutigen Budgetberatung.
Zum Vorgehen beim diesjährigen Budgetprozess:
1. Es war methodisch recht anspruchsvoll. Sie müssen sich vorstellen, dass wir eigentlich fünf verschiedene Prozesse zusammenführen mussten: Zuerst hatten wir die bundesrätliche Budgetvorlage mit den Nachmeldungen. Das war auch eine Kuriosität. Sie fielen allerdings nicht gross ins Gewicht; aber immerhin, es sind Nachmeldungen eingetroffen. Dann kamen noch die Nachträge. Das Ergebnis waren vier Subkommissionssitzungen und vor allem jetzt die Übereinstimmung mit dem Entlastungsprogramm. Am Ende mussten wir diese fünf Prozesse in den sechs Bundesbeschlüssen vereinigen, über die wir am Schluss der Debatte dann abstimmen müssen. Das hat der Kommission sehr viel Disziplin abverlangt. Ich möchte die Gelegenheit benutzen, um meiner Kollegin und meinen Kollegen für diese Disziplin in dieser anspruchsvollen Budgetdebatte herzlich zu danken.
2. Der Spielraum der Finanzkommission war aber eben gerade dadurch, dass wir auf diese verschiedenen Prozesse Rücksicht nehmen mussten, stark eingeengt. Wir konnten als Mitglieder der Finanzkommission praktisch kaum mehr Akzente setzen. Wenn nicht eine nur halbwegs befriedigende Budgetdebatte zustande gekommen wäre, hätten wir [PAGE 1065] ja alles gefährdet. Eher der Not, muss ich deshalb sagen, als dem finanzpolitischen Trieb gehorchend, haben wir eigentlich eine Weberei betrieben, wo Schuss und Faden zum heutigen Muster teilweise fremdbestimmt waren. Das kann man einmal tun. Aber auf die Dauer muss man aufpassen, dass man damit die Bedeutung der Finanzkommission nach Artikel 50 des Parlamentsgesetzes nicht infrage stellt.
Zu den Nachträgen gibt es nichts nachzutragen. Wir beantragen einstimmig, diese zu genehmigen.
Damit habe ich die wesentlichen Ergebnisse und Erkenntnisse der Finanzkommission zusammengefasst. Herr Präsident, ich gehe davon aus, dass wir die einzelnen Referenten der Subkommissionen anhören und dass wir am Ende über alle sechs Bundesbeschlüsse befinden können. Denn nach dem Verlauf der heutigen Debatte und natürlich unter dem Vorbehalt entsprechender Änderungsanträge in der nachfolgenden Debatte können wir Ihnen diese nun als Antrag unterbreiten.