Frick Bruno · Ständerat · 2003-12-03
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-03
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Nach Artikel 39 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes müssen die Kantone bei der Spitalplanung die privaten Spitäler angemessen berücksichtigen. Das ist Gesetz. Derzeit stehen aber in vielen Kantonen Schliessungen der Spitäler und Reduktionen der Spitalbetten an. Nun haben in dieser Situation einzelne Kantone Benachteiligungen der Privatspitäler angekündigt. Einzelne haben das unverhohlen mündlich getan, beispielsweise der Kanton Zürich. Der Kanton Aargau hat dies sogar schriftlich mitgeteilt. Im Engpass, wo Spitäler geschlossen werden müssen, sollen in erster Linie die staatlichen Spitäler bevorzugt, die privaten sollen schneller geschlossen werden. Stellen Sie sich das bildlich vor: Wir kommen in eine Kurve, die Strasse verengt sich, und in dieser Kurve wollen die Kantone die Privatspitäler das Bord hinunterdrängen. Diese Vorstellung ist das Bild.
Das ist natürlich gegen Artikel 39 Absatz 2. Wir meinen aber, dass hier in dieser brisanten Sache ein mündlicher Hinweis auf das Gesetz allein nicht genügt. Deshalb ist die Kommission davon überzeugt, dass die Übergangsbestimmung Artikel 6bis nötig ist. Sie lautet: Die Kantone berücksichtigen das Leistungsangebot der öffentlichen und privaten Spitäler gemäss Stand Spitalplanung Anfang dieses Jahres. Ausdrücklich wird angefügt, dass die Art der Trägerschaft kein hinreichender Grund für eine Benachteiligung sei. Was wollen wir also mit dieser Bestimmung sagen? Vorweg ist dies keine Bestandesgarantie für Privatspitäler, genau wie es keine Bestandesgarantie für staatliche Spitäler gibt. Aber wir verlangen ausdrücklich, dass in dieser Phase der Schliessungen die privaten Spitäler und ihre privaten Träger gleichwertig zu den öffentlichen Spitälern zu berücksichtigen sind. Wir setzen also ein ausdrückliches Verbot der Benachteiligung der privaten Spitalträger ins Gesetz.
Der Zusatz ist rechtlich nicht absolut nötig, nein, aber er ist die heutige sachgemässe Antwort auf die Situation, wie sie leider in einzelnen Kantonen herrscht. Nun, und da besteht ein Unterschied zum Antrag Briner, ist die Sache gemäss Kommissionsvorschlag auf zwei Jahre befristet, ab Inkrafttreten voraussichtlich 1. Januar 2006 während den Jahren 2006 und 2007. Herr Briner möchte die Befristung streichen. Herr Präsident, wenn ich mich nach dem Antrag von Herrn Briner nochmals kurz äussern dürfte, wäre ich Ihnen zu Dank verpflichtet.