Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-12-03
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-03
Wortprotokoll
Mein Postulat ist in die parlamentarischen Vorstösse eingebettet, die jetzt als Gesamtpaket zur Diskussion stehen. Ziel aller dieser Vorstösse ist ja eines: Sie fordern unmissverständlich die Sanierung des Bundeshaushaltes. Das ist nichts Neues, das ist eine Forderung, die von verschiedenen Seiten immer wieder aufgeworfen wird. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist immerhin, dass der Wille, diese Forderung unmissverständlich aufzustellen, durch ein erhebliches Quorum dieses Rates, nämlich die vielen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht worden ist. Im Weiteren ist im Zusammenhang mit diesen parlamentarischen Vorstössen bemerkenswert, dass der Bundesrat diese Auffassung vorbehaltlos teilt. Wir dürfen also feststellen, dass in Bezug auf die mit den Vorstössen skizzierten Zielrichtungen zwischen Exekutive und Legislative - hier konkret: einer grossen Mehrheit des Ständerates - Einigkeit besteht. Diese "unité de doctrine" - das scheint mir im Zusammenhang mit diesen Vorstössen das Wichtige zu sein - muss auch Signalwirkung haben, und sie soll auch ein Hoffnungsschimmer für die Zukunft, nämlich für die Zielerreichung eines sanierten Bundeshaushaltes sein.
Worum geht es dabei? Das sagen schon die Titel dieser Vorstösse: "Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt und die Sozialwerke"; "Strukturreformen aus der Sicht der Finanzpolitik"; "Entlastung des Bundeshaushaltes. Zweite Phase"; "Ausgabenseitige Erweiterung des Entlastungsprogrammes". Den Antworten des Bundesrates ist zu entnehmen, dass die Auffassung in Bezug auf die mit diesen Titeln thematisierten Aufgaben vom Bundesrat unmissverständlich geteilt wird. Der Bundesrat erklärt beispielsweise zur Motion Schweiger Folgendes: "Als gesichert kann indes schon heute gelten, dass es zu einer dauerhaften Konsolidierung des Bundeshaushaltes tief greifender Systemreformen namentlich in den besonders dynamisch wachsenden und/oder ausgabenstarken Aufgabengebieten bedarf." Zur Interpellation Pfisterer erklärt der Bundesrat, dass er es dennoch für sinnvoll halte, dass ein weiteres Entlastungspaket teilweise auf einer systematischen Aufgabenverzichtplanung und einer sich daran anschliessenden Überprüfung der Verwaltungsstrukturen und -prozesse basiere.
Diese Meinung, die der Bundesrat aufgrund dieser Vorstösse zum Ausdruck gebracht hat, lässt folgende Bemerkungen, Schlussfolgerungen oder, wenn Sie wollen, folgendes Fazit zu: Als Erstes stelle ich mit Befriedigung fest, dass die Vorstösse im Rahmen des Entlastungsprogrammes, das wir behandelt haben oder dessen Behandlung unmittelbar bevorsteht, ihren Niederschlag zum Teil bereits gefunden haben. Man darf also auch feststellen, dass mit diesen Vorstössen die gewünschte Wirkung kurzfristig erzielt worden ist. Als Zweites ist festzustellen, dass der Bundesrat klar und unmissverständlich bestätigt, dass die bisherigen kurzfristigen Massnahmen nicht ausreichen.
Das wird auch in der Pressemitteilung im Zusammenhang mit diesen parlamentarischen Vorstössen festgehalten. Der Bundesrat erklärt: "Daneben soll auch eine systematische Ausgabenverzichtplanung und Organisationsüberprüfung vorgenommen werden." Der Bundesrat hat auch gesagt, es müsse ein zweites Entlastungsprogramm folgen; das ist die mittelfristige Massnahme.
Nun komme ich zu meinem Postulat: Das ist ein Langschuss, ein Weitschuss. Mit diesem Postulat soll nicht mehr und nicht weniger bewirkt werden, als dass eben weitere Bereiche untersucht werden, mit dem Ziel, eine längerfristige, nachhaltige ausgabenseitige Entlastung des Bundeshaushaltes herbeizuführen. Dass dies natürlich eine schwierige Aufgabe ist und dass die Resultate dieser Überprüfung noch einige Zeit beanspruchen, ist für mich klar, und es ist auch für den Bundesrat klar. Ich bin ihm deshalb dankbar, dass er mein Postulat entgegennimmt.
Mit diesem Postulat werden noch keine Weichen gestellt. Es geht aufgrund dieses Vorstosses darum, Klarheit über zukünftige weitere Entscheidungen zu erhalten. Ich habe nun im Zusammenhang mit diesem Postulat die Hoffnung, dass eine unvoreingenommene Prüfung stattfindet. Es gibt keine Tabubereiche, und ich bitte insbesondere, nicht in Panik auszubrechen, wenn hier einzelne Bereiche aufgezählt werden, die besonders sensibel sind. Denn erst die Überprüfung dieser Bereiche gemäss meinem Postulat wird ja dann zeigen, was machbar, was verantwortbar und was letztendlich auch realisierbar sein wird.
Wichtig ist für mich auch, dass man nicht nur auf zahlenmässige Vorgaben, auf diese 2,5 Milliarden Franken fokussiert, sondern dass man sich von der quantitativen Seite etwas löst und sich grundsätzlich Gedanken macht, wie eine nachhaltige Sanierung möglich ist. Ich bin überzeugt, Herr Bundesrat, dass gerade der NFA in diesem Zusammenhang auch ein Glücksfall ist. Er bietet eine Chance, im Zusammenhang mit den nachfolgenden Gesetzgebungen auch diese Gedanken auf Bundesebene einfliessen zu lassen.
Eine letzte Bemerkung noch zur Motion Schweiger: Ich unterstütze den Antrag Schweiger, dass dieser Vorstoss nicht als Postulat, sondern als Motion überwiesen wird. Herr Kollege Schweiger hat erneut darauf hingewiesen, dass er eine offene Formulierung wählt. Er bringt das zum Ausdruck, indem er in seiner Einleitung "zu berücksichtigen und nach Möglichkeit voranzutreiben" formuliert. Er lässt hier alles [PAGE 1085] offen. Wenn ich für die Überweisung als Motion spreche, dann ganz bewusst, weil dieser Vorstoss, auch wenn er offen formuliert ist, eine Verbindlichkeit erhalten muss, und zwar eine Verbindlichkeit in Form einer Motion. Ich unterstreiche ausdrücklich die Hinweise von Kollege Schweiger, dass es hier auch um die Führungsrolle des Parlamentes geht. Ich glaube, hier ist das Parlament wirklich aufgerufen, zusammen mit dem Bundesrat die Führungsrolle zu übernehmen.
Abschliessend: Wir sind uns alle einig, dass der Sanierung des Bundeshaushaltes in der neuen Legislatur erste Priorität einzuräumen ist. Den Worten müssen Taten folgen. Diesen Willen bringt ja auch der Bundesrat in seiner Antwort zu diesen Vorstössen und insbesondere auch mit der Bereitschaft, mein Postulat 03.3348 entgegenzunehmen, zum Ausdruck. Ich hoffe deshalb, dass insbesondere auch unser Rat das mit der Überweisung der Motion Schweiger unterstreicht und erneut zum Ausdruck bringt.