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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2003-12-03

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-03

Wortprotokoll

Es ist ja eigentlich unüblich, dass das Parlament das Inkraftsetzen von Gesetzen selber beschliesst, und doch haben wir das beim Bundesgesetz über die Änderung der Erlasse der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben getan. Dieses Steuerpaket sieht verschiedene Inkraftsetzungen vor. Nachdem nun das [PAGE 1082] Referendum zustande gekommen ist, ergibt sich daraus eine neue Situation. Da ist einmal die Inkraftsetzung der Änderung der Stempelabgaben, welche bereits mit einem dringlichen Bundesbeschluss geregelt ist, indem die eidgenössischen Räte die Geltungsdauer des dringlichen Erlasses bis zum 31. Dezember 2005 verlängert haben. Die beantragte Verschiebung hat nur für die Corporates Folgen, und die Banken sind damit einverstanden. Zu diesem Punkt gab es in der Kommission keine Diskussion. Ebenfalls keine Diskussion gab es bei der Änderung der Wohneigentumsbesteuerung. Hier hat das Parlament die Inkraftsetzung per 1. Januar 2008 beschlossen, es muss also nichts geändert werden.

Probleme ergeben sich aber bei der Änderung der Ehe- und Familienbesteuerung, welche per 1. Januar 2004 in Kraft treten sollte. Gemäss Bundesrat wird die Volksabstimmung zum Steuerpaket im Mai 2004 stattfinden. Wird das Steuerpaket angenommen, so müsste die Ehe- und Familienbesteuerung gemäss geltendem Recht rückwirkend in Kraft treten. Die Botschaft des Bundesrates beantragt nun, die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2005 zu verschieben. Weshalb? Zu diskutieren gab in der Kommission einzig diese Verschiebung. Es wurde darauf hingewiesen, dass sich für Schweizer Bürgerinnen und Bürger keine Probleme ergeben, denn die provisorischen Steuerrechnungen könnten trotzdem aufgrund der diesjährigen Veranlagung verschickt werden, und der Steuerzahler würde sowieso erst mit der Steuererklärung 2005 die Abzüge vornehmen.

Die Gründe für die Verschiebung sind denn auch andere: Probleme sind absehbar erstens für Steuerpflichtige, die der Quellensteuer unterstehen, und zweitens auch für steuerpflichtige Schweizer, die schon während des Jahres eine Abrechnung nötig machen. Schwierigkeiten ergeben sich vor allem für die kantonalen Steuerverwaltungen und natürlich auch für Arbeitgeber, die Ausländer beschäftigen, welche quellensteuerpflichtig sind. Hier ist im Weiteren noch zu bedenken, dass es zwei Arten von Quellensteuerpflichtigen gibt: solche mit einem Einkommen von über 12 000 Franken und solche mit einem Einkommen darunter. Letztere bezahlen mit der Quellensteuer ihre Steuern endgültig, während Erstere eine normale Veranlagung verlangen können.

Dem hielten nun Mitglieder unserer Kommission entgegen, dass nur ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen von der Quellensteuer betroffen wäre. Denen könnte man ja nach Annahme der Vorlage das zu viel Bezahlte am Schluss wieder zurückzahlen. Es wurde darauf hingewiesen, dass man halt etwas flexibel sein müsste und das Ganze nicht zu kompliziert machen sollte. Das tönt zwar einfach, ist es aber in der Abwicklung nicht. Quellensteuerpflichtig sind rund 250 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vorwiegend in KMU, und dort vor allem im Tourismus, im Baugewerbe, in der Textilindustrie und in Pflegeberufen tätig sind. All diese Steuern müssten nachträglich neu berechnet und entsprechend korrigiert werden. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die Anpassungen sofort nach der Abstimmung im Mai oder Ende Jahr vorgenommen werden sollten. Es wären einmal mehr die KMU, die mit zusätzlichem, grossem administrativem Aufwand und ebenfalls zusätzlichen Kosten belastet würden.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission Eintreten auf die Vorlage. Sie hat nach kurzen Beratungen mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Verschiebung zugestimmt. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.