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Hofmann Hans · Ständerat · 2003-12-03

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-03

Wortprotokoll

Die WAK hat an ihrer Sitzung vom 10. April dieses Jahres die Kantonsvertreter zu diesen Initiativen angehört und an der Sitzung vom 23. Oktober die Vorprüfung dieser vier praktisch gleich lautenden Standesinitiativen aus den Kantonen Aargau, Tessin, Genf und Basel-Landschaft vorgenommen. Diese verlangen, dass in Artikel 13 der Bundesverfassung ein Absatz 3 eingefügt werden soll, und zwar mit folgendem Wortlaut: "Das Bankgeheimnis ist gewährleistet." Zwei Kantone verwenden dabei den meines Erachtens deutlicheren Begriff "Bankkundengeheimnis". Inhaltlich wollen aber alle dasselbe. Ich betonte vorhin das Wort Vorprüfung, denn auch heute geht es lediglich um die Frage, ob wir diesen Initiativen Folge geben wollen oder nicht. Erst wenn dies beide Räte getan haben, kommt es zur materiellen Beratung, d. h. zu einer vertieften Auseinandersetzung in den Kommissionen und letztlich in den Räten.

In der WAK haben wir dieses Geschäft eine Zeit lang zurückgestellt, um abzuwarten, wie der Nationalrat zu einer gleich lautenden parlamentarischen Initiative Stellung nimmt, und um diese allenfalls mit den Standesinitiativen zu vereinen. Ein noch längeres Zuwarten war jedoch nicht mehr möglich, weil die Behandlungsfrist gemäss Geschäftsverkehrsgesetz für drei der vier Standesinitiativen in dieser Session abläuft. Zufälligerweise hat der Nationalrat nun gestern die entsprechende parlamentarische Initiative behandelt und ihr mit 113 zu 69 Stimmen Folge gegeben. In Sachen Bankkundengeheimnis kommt es nun so oder so zu einer materiellen Behandlung, zu einer gesetzgeberischen Auslegeordnung; dies vorab in den Kommissionen und dann auch in den Räten. Die WAK des Ständerates ist jedoch völlig losgelöst von dieser Parallelität zum Schluss gekommen, dass seitens des Ständerates diesen vier Kantonsinitiativen Folge gegeben werden muss. Dies beantragen wir Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Wir haben unsere Beweggründe in einem kurzen schriftlichen Bericht dargelegt. Gestern haben Sie noch eine korrigierte Version erhalten, in welcher die Erwägungen der Minderheit noch etwas ausführlicher dargestellt sind. Erlauben Sie mir trotzdem noch ein paar ergänzende Bemerkungen. Über die Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz für unsere Volkswirtschaft und damit für den Wohlstand unseres Landes und unserer Bevölkerung brauche ich hier keine Ausführungen zu machen. Sie ist uns allen bekannt, und sie wird auch anerkannt. Der Erfolg unseres Finanzplatzes hat aber einen direkten Zusammenhang mit unserem Bankgeheimnis; auch das wissen wir. Das war auch in der Kommission unbestritten. Auch die Vertretungen der Kantone haben in der Kommission klar darauf hingewiesen. Drei dieser vier Standesinitiativen stammen aus dem Jahr 2002, also einer Zeit, wo das schweizerische Bankkundengeheimnis seitens der EU und auch der OECD massiv unter Druck stand.

Es ist der konsequenten Haltung des Bundesrates zu verdanken, dass die Schweiz diesen Angriffen auf unser Bankgeheimnis standgehalten hat. Bundesrat Villiger hat im Interesse unseres Landes Hartnäckigkeit und Standfestigkeit bewiesen, und dafür gebühren ihm unser Dank und unsere Anerkennung. Wie uns Herr Ursprung, Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, in der Kommission bestätigte, hat allein die Tatsache, dass diese Standesinitiativen eingereicht wurden, also auf dem Tisch des schweizerischen Parlamentes lagen, ihre Wirkung gegenüber dem Ausland nicht verfehlt. [PAGE 1094]

Natürlich lässt sich juristisch über die Frage streiten, ob und allenfalls wie das Bankgeheimnis in der Verfassung zu verankern sei. Diese Frage wurde auch in der kurzen Diskussion, die wir in der Kommission geführt haben, kontrovers beurteilt. Das schweizerische Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre und das Privateigentum des Bankkunden, für unser Demokratieverständnis eigentlich ein selbstverständliches Rechtsgut. Es wurden aber in der Kommission auch Befürchtungen geäussert, es könnten durch eine Anhebung auf Verfassungsstufe möglicherweise Missbräuche geschützt werden. Das Bankgeheimnis darf aber niemals Gelder von Kriminellen, zum Beispiel aus dem Drogenhandel, oder von Terroristen schützen. Zur Ahndung von Geldwäscherei, Steuerbetrug und anderen kriminellen Handlungen steht der Schweiz ein griffiges gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung, welches auch seitens des Auslandes anerkannt wird. Eine Aufnahme des Bankkundengeheimnisses in die Bundesverfassung darf natürlich unsere Missbrauchsgesetzgebung keinesfalls schwächen. Auch das ist sicher unbestritten.

Der Schutz des Bankkundengeheimnisses in der Verfassung muss in der Ausgestaltung und in der Formulierung nicht genau diesen Standesinitiativen entsprechen. Das Parlament ist an den Wortlaut dieser Initiativen nicht gebunden. Es könnte nach einer vertieften Prüfung auch zu anderen Schlüssen kommen. Es müsste meines Erachtens eine einschränkende Bestimmung bezüglich des Missbrauchs eingefügt oder aber in der Verfassung auf diesbezügliche einschränkende Gesetzesbestimmungen verwiesen werden.

Unter diesen Voraussetzungen, das möchte ich nicht verhehlen, bin ich persönlich absolut für eine Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung. Aber all diese zum Teil noch offenen Fragen können erst gründlich geprüft werden, wenn Sie heute diesen Standesinitiativen Folge geben. Die deutliche Mehrheit der Kommission erachtet diese Fragen als prüfenswert, und sie möchte heute in dieser für unser Land wichtigen Frage vor allem auch ein politisches Zeichen setzen.

Auch Bundesrat Villiger hat in unserer Kommission in aller Deutlichkeit auf die Bedeutung unseres Finanzplatzes hingewiesen und ausgeführt, dass dieser im internationalen Wettbewerb nur noch über wenige Trümpfe verfüge. Das Bankgeheimnis ist einer dieser wenigen Trümpfe, vor allem aber unser wichtigster Trumpf. Es ist unter anderem auch ein Garant dafür, dass unsere Grossbanken weiterhin - und zwar im eigenen Interesse - zum Finanzplatz Schweiz stehen und daran festhalten. Das Bankgeheimnis ist für unser Land wirtschaftlich viel bedeutsamer, als man vielleicht denkt. Es ist für unseren Finanz- und Werkplatz von entscheidender, existenzieller Bedeutung. Der Druck auf das Bankgeheimnis seitens der EU und der OECD hat derzeit etwas nachgelassen. Aber für wie lange? Dessen sind wir selbst und ist sich auch Bundesrat Villiger nicht sicher.

Es geht heute mit der vorläufigen Unterstützung der vier Standesinitiativen auch darum, ein klares Zeichen gegen aussen zu setzen, eine klare Botschaft auszusenden, die da heisst: Am Schweizer Bankgeheimnis gibt es nichts zu rütteln! Damit stärken wir auch dem Bundesrat den Rücken. Das hat der Nationalrat gestern auch mit einer klaren Mehrheit getan. Unser Erklärungsbedarf wäre gross, wenn der Ständerat heute diesen Kantonsinitiativen keine Folge geben würde. Vor allem aber hätte auch der Bundesrat die schwierige Aufgabe, bei künftigen Gesprächen oder Verhandlungen den ausländischen Partnern klar zu machen, dass der Ständerat diese Initiativen zum Schutz des Bankgeheimnisses zwar abgelehnt habe, in dieser Frage aber den Bundesrat im Grunde genommen trotzdem unterstütze.

Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, heute ein klares Zeichen zu setzen, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den vier Standesinitiativen Folge zu geben.