David Eugen · Ständerat · 2003-12-04
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-04
Wortprotokoll
Ich glaube, es ist richtig, wenn wir noch auf die Argumente der Minderheit Studer Jean eingehen. Zunächst möchte ich bestätigen, was Kollege Studer Jean am Schluss gesagt hat. Artikel 36 Absatz 3 hängt mit der vorliegenden Bestimmung zusammen und betrifft genau den Fall, wo Teuerungszulagen gewährt wurden und den Rentnern nachher eine Sanierungsmassnahme zugemutet wird.
Es geht mir, ich sage es nochmals, genau um diesen Fall der Teuerungszulage, den Kollege Studer geschildert hat. Der entscheidende Punkt für die Mehrheit der Kommission ist folgender: Der Vertrauensschutz gegenüber den Rentnern bezüglich der Teuerungszulage soll immer dann gewährleistet bleiben, wenn bezüglich der finanziellen Verhältnisse der Kasse keine Kondition gesetzt wurde, weder im Reglement noch durch einen Beschluss des Stiftungsrates. Es steht schon jetzt in Artikel 36 Absatz 2 bezüglich der Teuerungszulage, dass die finanziellen Verhältnisse eine entscheidende Kondition des Teuerungsausgleiches sind. So lange er so konditioniert ist, ist nach Überzeugung der Mehrheit der Kommission der Vertrauensschutz gewährleistet, auch bei der Teuerungszulage. Denn dann wissen die Rentnerinnen und Rentner, dass diese Teuerungszulage, die hier zusätzlich gewährt wird, der Kondition der finanziellen Situation, der finanziellen Möglichkeiten der Kasse, untersteht. So lange diese Kondition allen klar ist und man sich nicht auf eine Reglementsbestimmung bezieht, wo diese Kondition nicht gegeben ist, ist der Vertrauensschutz gewährleistet. Dann kann auch Buchstabe b zur Anwendung kommen.
Die Minderheit und die Mehrheit der Kommission sind sich einig, dass der Vertrauensschutz gewährleistet sein muss. Wir weisen aber darauf hin, dass schon das geltende Recht die finanziellen Möglichkeiten der Kasse vorbehält und dass es allen Beteiligten, auch den Rentnerinnen und Rentnern, klar ist, dass diese Kondition besteht; daher ist auch diese Massnahme nachher zumutbar.