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Frick Bruno · Ständerat · 2003-12-04

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-04

Wortprotokoll

Frau Brunner hat mich um eine Stellungnahme gebeten, die ich ihr noch schuldig bin. Sie hat mich aufgefordert einzuwilligen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Gemäss Protokoll waren am Sitzungstag vom 21. Oktober 2003 alle Kommissionsmitglieder anwesend. Wie viele bei der Abstimmung dieses Traktandums im Saal waren, darüber schweigt sich das Protokoll aus. Allerdings ist unser Beschluss einstimmig gefasst worden. Die Macht des Kommissionspräsidenten geht nicht so weit, dass er einen einstimmigen Beschluss der Kommission umstürzen darf. Ich muss daher am Beschluss der Kommission festhalten.

Wenn ich das Wort habe, gestatte ich mir zwei Bemerkungen zu den Ausführungen von Herrn Bundespräsident Couchepin:

1. Der Herr Bundespräsident hat gefragt: Wie soll denn ein Fonds mit einem Defizit von 6 Milliarden Franken zu arbeiten beginnen? Wir haben im dritten Punkt der Motion deutlich gesagt, die Fonds seien getrennt zu bilanzieren und eine allfällige Querfinanzierung sei offen zu legen. Uns ist bewusst, dass der AHV-Fonds den IV-Fonds in den ersten Jahren mit Darlehen stützen muss. Heute aber haben wir die Situation, dass wir die kranke Invalidenversicherung in der gesunden AHV verstecken. Wir müssen mittelfristig auch die Invalidenversicherung selbsttragend machen und ihr eine Mindestdeckung zusprechen. Das ist unabdingbar, um die Sozialwerke gesunden zu lassen. Heute ist die IV schwer krank, und wir kaschieren sie in der gesunden AHV. Das dürfen wir nicht länger tun.

2. Zur Grösse des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat des AHV-Fonds hat zur Aufgabe, das Fondsvermögen klug anzulegen und darüber zu wachen. Das ist in erster Linie eine Aufgabe von Fachleuten. Selbstverständlich haben darin auch Sozialpartner Platz, aber es ist nicht das oberste Ziel, darin Arbeitgebervertreter zu haben, die beispielsweise von der Anlage wenig verstehen. Viel wichtiger ist es, Fachleute zu haben, welche nach Können und verantwortungsbewusst das AHV-Vermögen als gespartes Volksvermögen anlegen und besten Erträgen zuführen. Allerdings ist der vierte Punkt der Motion unter den bedeutenden Punkten der am wenigsten bedeutende.