Bieri Peter · Ständerat · 2003-12-04
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-04
Wortprotokoll
Wir sind beim Stammzellenforschungsgesetz in der ersten Runde der Differenzbereinigung. Der Ständerat ist bei diesem Gesetz Erstrat. Wir haben anlässlich der Erstberatung beschlossen, das Gesetz auf die Stammzellengewinnung und -forschung zu beschränken und die Gesetzgebung über die Embryonenforschung erst dann zu regeln, wenn die Verfassungsgrundlage geklärt ist. Im Vorfeld des vom Bundesrat angekündigten Gesetzes über die Forschung am Menschen sollen die Verfassungsfrage und hier insbesondere die Vereinbarkeit mit Artikel 119 der Bundesverfassung vertieft geprüft werden.
Unser Rat hat auf Antrag Ihrer Kommission ein Verbot beschlossen, überzählige Embryonen zu einem anderen Zwecke als zur Gewinnung embryonaler Stammzellen zu verwenden. Das Gesetz trägt deshalb folgerichtig neu den Titel: "Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen" oder, in der Kurzversion, "Stammzellenforschungsgesetz" und nicht mehr wie früher "Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen" oder, in der Kurzform, "Embryonenforschungsgesetz". Im Weiteren haben wir einige weiter gehende, in der Tendenz einschränkendere Bestimmungen beschlossen, so etwa bezüglich der Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen oder beim Patentgesetz.
Der Nationalrat hat in der Herbstsession nach einer recht kontroversen Debatte das Grundkonzept des Ständerates fast voll und ganz übernommen. Im Vergleich zum Ständerat hat er zwei inhaltliche und einige kleine redaktionelle Änderungen vorgenommen, die ich im Rahmen der Detailberatung erläutern werde.