Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2003-12-08
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-08
Wortprotokoll
Nach der zweiten Runde der Beratungen des Entlastungsprogramms im Nationalrat verbleiben noch sechs Differenzen. Ihre Kommission beantragt Ihnen, bei fünf Differenzen festzuhalten und sich bei einer Differenz dem Nationalrat anzuschliessen. Morgen wird der Nationalrat nochmals beraten, und es ist davon auszugehen, dass dann eine Einigungskonferenz stattfinden wird; zumindest kann dies nicht ausgeschlossen werden. Ich bitte meine Kolleginnen und Kollegen der Kommission, sich für morgen die Zeit 12.45 Uhr vorzumerken; eine Einladung wird noch folgen.
Zu Artikel 26 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Pensionskasse: Hier haben wir eine erste Differenz. Sie erinnern sich: Der Bereich Pensionskasse war nicht Gegenstand des bundesrätlichen Entlastungsprogramms, sondern wurde durch die nationalrätliche Kommission und dann durch den Nationalrat aufgenommen. Es gibt zwei Elemente. Das eine Element betrifft die Verzinsung des Fehlbetrages. Hier ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt. Beim zweiten Element, bei Artikel 26 Absatz 4, geht es um die so genannte Härteklausel des Inhaltes, dass der Bund die Fehlbetragsschuld von einzelnen angeschlossenen Organisationen ganz oder teilweise übernehmen kann, wenn die Bezahlung für die betreffende Organisation eine schwerwiegende finanzielle Härte zur Folge hat.
Es geht hier konkret um fünfzehn Organisationen, deren Fehlbetrag sich auf insgesamt rund 14,9 Millionen Franken beläuft. Der Grossteil dieser Summe entfällt auf das Komitee für die Schweizerschulen im Ausland, die Osec, den Schweizerischen Olympischen Verband sowie auf das Verkehrshaus der Schweiz. Ein Gesuch wurde bis anhin aber lediglich von vier Organisationen eingereicht.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, hier festzuhalten, das heisst, Artikel 26 Absatz 4 nicht aufzuheben