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David Eugen · Ständerat · 2003-12-08

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-08

Wortprotokoll

Ich möchte noch auf das Votum von Kollege Lauri eingehen, und zwar bezüglich seiner Aussage, die Vorlage, die das Parlament beschlossen habe, verletze die Verfassung. Diese Aussage stört mich natürlich schon, und ich möchte ihr hier auch widersprechen.

Die Abschaffung des Eigenmietwertes ist uns vom Bundesrat und nicht von irgendjemandem vorgeschlagen worden - ich bitte Sie, sich daran zu erinnern -, und zwar nach vieljähriger Prüfung, ich möchte sagen, nach fünf-, sechsjähriger Prüfung, nach x Expertengutachten. Sie ist uns vorgeschlagen worden, weil die volkswirtschaftlichen Vorteile überwiegen. Sie ist uns vorgeschlagen worden, weil - wie wir wissen - sich mit dem heutigen System gerade die obersten Einkommen am meisten um die Besteuerung drücken können. Das sind die Argumente, die man in der bundesrätlichen Botschaft nachlesen kann.

Der Bundesrat hat aber mit Recht in seiner Botschaft auch damals schon gesagt: Es gibt zwei Punkte, die trotzdem notwendig sind, wenn wir abschaffen. Wir müssen einen begrenzten Unterhaltskostenabzug zulassen, und wir müssen für die Ersterwerber einen begrenzten Schuldzinsenabzug zulassen. Diese beiden Punkte, die jetzt als fundamental verfassungswidrig angefochten werden, standen in der bundesrätlichen Botschaft, wurden als verfassungskonform anerkannt. Es wurde anerkannt, dass dies möglich ist.

Es ist nach meiner Überzeugung auch beides möglich. Das Einzige, was das Parlament an diesem Grundkonsens des Bundesrates geändert hat, sind die Limiten bezüglich des Unterhaltes um Tausend Franken und bezüglich des Schuldzinsenabzuges, bezüglich der Dauer und des Verlaufes der Kurve, wo dieser für Ersterwerber möglich ist. Es ist eine quantitative Veränderung, aber keine qualitative Veränderung des Konzeptes des Bundesrates vorgenommen worden. Ich verstehe den Bundesrat und viele andere natürlich schon, wenn sie aus fiskalpolitischen Gründen bezüglich dieser Limiten und Grenzwerte für das alte Konzept waren, weil sie lieber mehr Steuern einziehen möchten. Darüber kann man diskutieren; da muss ich Ihnen offen sagen: Man kann jederzeit wieder diskutieren, ob diese Limiten fiskalpolitisch optimal seien.

Was ich aber in aller Form nicht akzeptieren kann, ist die Schilderung dieses Steuerpaketes, das für die Schweizer Bürgerinnen und Bürger zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg überhaupt eine Steuerentlastung bringt: Man will es jetzt hier quasi als verfassungswidrig bezeichnen und damit in eine verfassungswidrige Ecke stellen. Das ist dieses Steuerpaket mit Sicherheit nicht!

Ich meine - das darf man ruhig sagen -, wir wissen gar nicht, mit wem wir in Zukunft eigentlich reden werden; am 10. Dezember wird der Bundesrat gewählt, und dann wird im Bundesrat, so nehme ich jetzt an, mindestens eine Person neu sein. Dies wird wahrscheinlich auch ein neues Licht auf dieses Steuerpaket werfen. Weil der jetzige Chef des Finanzdepartementes dieses Paket nicht mehr vertreten wird, bitte ich einfach den neuen Chef des Finanzdepartementes - jetzt schon, quasi pro futuro -, dieses Steuerpaket nüchtern und ohne alte Ressentiments gegenüber dem Verfahren, das nicht immer positiv abgelaufen ist, anzusehen, und zwar im volkswirtschaftlichen Interesse des Landes, aber auch im Interesse einer gerechten Steuerordnung und unter Beachtung der selbst vom Bundesrat seinerzeit gemachten Vorschläge in beiden Bereichen, bei der Familienbesteuerung und bei der Wohneigentumsbesteuerung.