Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · 2003-12-09
Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-12-09
Wortprotokoll
Dieser Beschluss des Nationalrates ist an sich der Versuch, eine Brücke zu bauen zwischen jenen, die für die Verwendung dieser Gelder eine Zweckbindung und eine Fondsbildung wollen, und den anderen, die keine Zweckbindung und keine Fondsbildung wollen. Es ist in dem Sinne eine abgeschwächte Zweckbindungslösung, weil nicht mehr explizit ein Fonds gebildet werden muss. Sämtliche Argumente finanzpolitischer Natur gelten aber auch bei diesem Vorschlag für eine Zweckbindung ohne Fondsbildung. [PAGE 1147]
Es wurde vom Präsidenten Ihrer Kommission darauf hingewiesen, dass es einen Eingriff in die Kantonsautonomie darstellt, dass man hier den Kantonen vorschreibt, in welchem Sinne sie zumindest einen Teil dieser Gelder zu verwenden haben. Zum anderen müssen auch hier letztlich Anteile festgelegt werden. Wenn gesagt wird, ein Teil müsse im Sinne der Zweckbindung zugeführt werden, entsteht auch hier die Diskussion darüber, wie viel das denn sein soll.
Es ist für den Bundesrat keine gute Lösung. Ich bitte Sie deshalb auch im Sinne der Ausführungen des Präsidenten Ihrer Kommission für Rechtsfragen, hier an der Fassung des Ständerates festzuhalten.