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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-12-09

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-09

Wortprotokoll

Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b betrifft den Ausnahmenkatalog. In einem Schreiben an die Kommission bat die Suva, sie vom [PAGE 1139] Geltungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Die Kommission hat einen Bericht der Verwaltung verlangt und sich intensiv mit der Frage der Unterstellung der Suva auseinander gesetzt: Die Suva ist eine Organisation des öffentlichen Rechtes, sie nimmt staatliche Aufgaben wahr, und sie erfüllt das Kriterium des Erlasses von erstinstanzlichen Verfügungen. Demzufolge sei die Unterstellung der Suva begründet.

In Absatz 2 Buchstabe b des Entwurfes werden die Krankenversicherer und die Unfallversicherungen ausgenommen. Ihre Kommission vertritt die Meinung, dass die Suva, soweit sie nicht im Monopolbereich tätig ist, den anderen Versicherungen gleichzustellen sei. Sie diskutierte dabei drei Lösungen. Erstens: keine Änderung auf Gesetzesstufe, aber eine Prüfung auf Verordnungsebene, ob sich eine weitere Differenzierung aufdrängt. Zweitens: eine Ergänzung im Gesetz unter Buchstabe b. Drittens: die gänzliche Streichung von Buchstabe b. Die Kommissionsmehrheit entschied sich schliesslich für die Variante Ergänzung im Gesetz. Es wird dabei klar davon ausgegangen, dass der Zweitrat dieser Frage nochmals nachgehen wird. Vor allem ist vertieft zu prüfen, ob mit dieser Ergänzung allenfalls Ungleichbehandlungen geschaffen werden.

In diesem Sinn hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen entschieden, Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b zu ergänzen.

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