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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-12-09

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-09

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir nur einige kurze Bemerkungen zu Artikel 5 Absatz 3; er hat in der Kommission eine längere Diskussion ausgelöst. Bei Artikel 5 geht es darum, was als amtliches Dokument zu gelten hat. Es wurde vor allem darüber diskutiert, was unter "persönlichem Gebrauch" (Abs. 3 Bst. c) zu verstehen sei. Sie finden dazu in der Botschaft ausführliche Darlegungen. Nach langer Diskussion entschied sich denn auch die Kommission, es beim vorliegenden Text zu belassen. Wichtig scheint aber, dass mit dem "persönlichen Gebrauch" tatsächlich nur Informationen gemeint sind, die zwar dienstlichen Zwecken dienen, deren Gebrauch aber ausschliesslich dem Verfasser vorbehalten bleibt. Demgegenüber sind private Schreiben mit amtlichem Inhalt als amtliche Dokumente zu betrachten. Unter "nicht fertig gestellten Dokumenten", wie es in Absatz 3 Buchstabe b formuliert ist, [PAGE 1140] wird z. B. ein Entwurf verstanden, der noch nicht autorisiert ist, für den also noch keine Genehmigung oder keine Unterzeichnung vorliegt. Solange das Dokument zudem weder in einem Klassifikations-, Organisations- oder Informationssystem der Verwaltung registriert ist, fällt es noch nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes.

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