preparatory:AB 40282
Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-12-09
Wortprotokoll
Ich kann mich eigentlich den Ausführungen von Frau Forster anschliessen. Man soll das Internet wirklich nutzen, und wenn die Dokumente auf dem Internet publiziert sind, kann man auch grundsätzlich darauf verweisen. Aber bei allem Verständnis für den Antrag David, muss ich Ihnen doch sagen: Denken Sie daran, dass es auch Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gibt, die noch nicht über einen Internetzugang verfügen. Das ist eigentlich der Grund, weshalb ich Sie bitte, den Antrag David abzulehnen. Es wird hier kaum mit grossem Aufwand gerechnet werden müssen, wenn es darum geht, von einem solchen Dokument Kopien zu erstellen, weil jemand eben nicht über einen Internetzugang verfügt; und denken Sie daran, dass man in solchen Fällen auch Gebühren erheben kann. Diesbezüglich sehe ich den grossen Aufwand in Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsgesetz jetzt nicht.
Ich bitte Sie deshalb, hier der bürgerfreundlicheren Lösung des Bundesrates zuzustimmen und den Antrag David abzulehnen.