Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-12-09
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-09
Wortprotokoll
Ich will die Diskussion nicht verlängern, stelle aber immerhin fest: Wenn ich Herrn Jenny richtig verstanden habe, bestreitet er das Anliegen der Initiative an sich nicht. Aber es muss doch festgehalten werden, dass im System unseres Bundesstaates das Bundesgericht seit seiner Existenz der Hort der Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat ist. Das Bundesgericht ist Verfassungsgericht gegenüber den Kantonen; das soll und muss es bleiben. Genau diese Aufgabe hat es erfüllt.
Sie können darüber diskutieren, ob der Entscheid richtig oder falsch war, aber er lag selbstverständlich innerhalb der dem Bundesgericht von der Verfassung auferlegten Verpflichtung. Daran sollten wir nicht rütteln. Es geht um eine Grundlage des Bundesstaates.