Lauri Hans · Ständerat · 2003-12-15
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-15
Wortprotokoll
Zur obersten Rubrik 3050.011, Sozialplankosten, auf Seite A3: Das ist eine echte Differenz, die nicht aus dem Entlastungsprogramm stammt. Hierin wurde in der Kommission des Nationalrates und im Nationalrat festgestellt, dass es um die Überführung von Beschwerdediensten ins Bundesstrafgericht geht bzw. um die Sozialplankosten, die aus dieser Überführung entstehen können - plus allenfalls noch um weitere Projekte, aus denen Sozialplankosten anfallen könnten. Es wurde dann aber vonseiten des Bundesrates und der Verwaltung ausgeführt, dass es sich hier um eine sehr grobe Schätzung handeln würde. Es wurde ausgeführt, dass das Konzept noch nicht feststehe und dass deshalb aus heutiger Sicht kein Schaden entstehe, wenn man bei den 500 000 Franken bleibe - also gemäss Nationalrat beschliesse. Das ist auch der Antrag Ihrer Kommission. Sollte es sich, sobald die Konzepte vorliegen, erweisen, dass man sich hier falsch verhalten hat, so gäbe es immer noch die Möglichkeit eines Nachtragskredites.
Beschliessen Sie also gemäss Nationalrat.