Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2003-12-16
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-16
Wortprotokoll
Ich bin aktiver Vater, und ich bin aktiver Erziehungsdirektor. Ich habe Kinder, die noch in der Primarschule sind, und ich habe Kinder in der Sekundarstufe I. In der Sekundarstufe I ist dieses Problem nicht mehr so von Belang.
Weil ich die Situation während Jahren nun selbst erfahren habe, setze ich mich seit Jahren für Blockzeiten ein. Wir haben in unserem Kanton einen Prozess, der von bescheidenen Anfängen zu einem System führen wird, bei dem es vermutlich am Ende praktisch an allen Schulgemeinden Blockzeiten an fünf Vormittagen in der Woche geben wird. Wir sind auf dem Weg dazu. Von daher müsste ich sagen, dass Ihre Motion, Frau Langenberger, zwar ihre Berechtigung hat, dass sie allerdings, da weitgehend erfüllt, abzuschreiben ist.
Ich weiss, was es bedeutet: In einer Familie, in der - wie zum Beispiel bei mir - der Vater immer weg ist, muss das dann die Mutter machen: die Kinder um halb acht Uhr in die Schule schicken. Die erste Volée geht um halb acht, die zweite geht um acht; die erste kommt - dann, wenn die Kinder im Kindergarten sind - bereits um halb zehn nach Hause, und die zweite geht um halb zehn und kommt um elf; und die, die um halb acht oder um acht gegangen sind, kommen dann um halb zwölf. Das ist ein Unfug, und ich muss sagen, dass das für eine berufstätige Frau nicht oder nur mit zusätzlichen Kosten zu leisten ist, indem man entsprechende Aushilfen organisieren muss. Von daher habe ich jegliches Verständnis für die Motion.
Trotzdem bitte ich Sie, die Motion abzulehnen, und zwar eigentlich nicht aus bildungs- oder gesellschaftspolitischen, sondern aus föderalistischen Gründen. Wir dürfen auch bei solchen Fragen nicht ganz ausser Acht lassen, dass wir nun in Gottes Namen eine dreiteilige Staatsstruktur haben. Ich stelle mir bei solchen Dingen immer die Frage: Muss der Bund das selbst regeln? Es geht bei dieser Frage nicht um die Frage der Rechtmässigkeit oder Nicht-Rechtmässigkeit - Frau Fetz hat das richtigerweise sehr klar und deutlich gemacht. Es wird verlangt, dass hier eine Verfassungsbestimmung selbst ergänzt wird, und damit ist es verfassungsmässig. Die Rechtmässigkeit bliebe da also gewahrt. Aber die Frage ist: Sollen wir das auf Verfassungsstufe, auf Bundesebene, einführen? Da gehe ich also schon vom Grundsatz der Subsidiarität aus und meine, dass primär der Kanton zuständig sein sollte und der Bund erst dann, wenn es nicht mehr anders geht.
Ich habe mir da auch einmal im Zusammenhang mit Artikel 62 der Bundesverfassung einige Fragen gestellt. Was ist denn der Grund dafür, dass Artikel 62 - der alte Artikel 27 - heute so lautet, wie er lautet? Es gibt einige Grundüberlegungen, die wir als Schweizer generell teilen, die quasi zum Ordre public gehören und die nicht kantonal unterschiedlich sein können. Erster Grundsatz: Es muss Schule gegeben werden. Es gibt niemanden in diesem Land, der nicht die Chance - und auch die Pflicht - hat, zur Schule zu gehen. Das ist der erste Grundsatz, der in der Verfassung steht. Der zweite Grundsatz: Wir wollen die Schule nicht einfach den Privaten überlassen. Es muss öffentliche Schulen geben. Der dritte Grundsatz: Öffentliche Schulen sind grundsätzlich kostenlos - Stichwort Chancengleichheit. Es gehört fast zum Ordre public, dass diese drei Punkte in der Verfassung stehen müssen.
Nun kommt Frau Fetz und bringt einen Einwand, der mich aufhorchen lässt. Sie redet nicht nur von den gesellschaftspolitischen Entwicklungen, die auch ich primär gesehen habe und für die ich einstehe, sondern sie kommt mit einem interessanten Gedanken. Das ist der bildungspolitische Aspekt, den ich ehrlich gestanden so noch nicht in der Tiefe [PAGE 1186] überlegt habe, nämlich die Frage: Ist mit den heutigen Familienstrukturen - ohne Blockzeiten, ohne Tagesstrukturen usw. - die Chancengleichheit unter den Kindern überhaupt noch gewahrt?
Da muss ich Ihnen sagen: Das kann ich im Augenblick nicht beurteilen. Ich wäre eher dafür, dass wir diese Fragen in Kooperation zwischen Bund und Kantonen einmal ernsthaft anschauen. Ich bin überzeugt, dass dann eben noch ganz andere Dinge dazukommen. Es kommen dann Dinge wie z. B. die Klassengrössen dazu; es kommen Dinge dazu wie Schulen in Gebieten, die stark mit Ausländern belegt sind. Es gibt aber auch privilegierte Gebiete, in denen nur reiche Schweizer wohnen. Das sind alles Dinge, die natürlich auch mit der Chancengleichheit zu tun haben und vielleicht einmal in einem breiteren Aspekt geprüft werden müssen. Aber ich gebe zu: Hier macht man mich etwas unsicher. Das wäre für mich jedoch eher ein Grund, diese ganze Frage einmal grundsätzlich anzugehen, als dieses separate Gebiet der Blockzeiten jetzt von der Eidgenossenschaft her anzugehen.
Es gibt neben diesen drei Grundsätzen des Ordre public - Verpflichtung zur Schule, nicht nur private Schulen, aus Gründen der Chancengleichheit kostenlose Staatsschulen - noch einen vierten Punkt: Das ist die Mobilität. Wir wollen garantieren, dass in der Schweiz die Mobilität nicht von Schul wegen verhindert oder massgeblich behindert wird. Ich muss Ihnen sagen, dass natürlich nicht das gesamte Programm 21 von alt Regierungsrat Buschor zum Harmonisierungsgrundbestand gehört. Sicher gehört der Schuljahresbeginn dazu, der auch nachträglich in die Verfassung hineingekommen ist, und die Frage der Koordination der Schulinhalte gehört weitgehend dazu. Aber die Frage, ob eine Schule geleitet ist oder nicht, gehört z. B. nicht dazu; ob jemand in einer geleiteten Schule gewesen ist oder nicht, ist für die Mobilität bedeutungslos. Bedeutungslos für die Mobilität sind meines Erachtens die Frage der Blockzeiten und eben auch die Frage der Tagesstrukturen. Daher finde ich persönlich in dieser ganzen Geschichte im Moment keinen hinreichenden Grund dafür, dieses berechtigte Anliegen nicht den Kantonen zu überlassen, sondern es auf Bundesebene zu transferieren.
Frau Fetz, Sie sagen es richtig. Sie haben die Auffassung, wir sollten bei den Kantonen nicht Druck aufsetzen, sondern sie unterstützen. Es ist die Frage, ob wir das mit einer solchen Verfassungsregel tun. Denn wir lassen die Kantone damit natürlich wieder allein. Wir geben nur einen Befehl, aber wir lassen die Kantone allein.
Zum Finanziellen: Ich sehe das in meinem eigenen Kanton. Wenn Sie Blockzeiten einrichten wollen, dann müssen Sie sehr genau überlegen, wie weit Sie das ohne Zusatzkosten tun können. Von einem bestimmten Punkt an sind die Klassen zusätzlich zu betreuen. Das kostet Geld. Wenn Sie die Kantone in dieser Frage also unterstützen wollen, dann müssen Sie Geld locker machen. Im Bereiche des NFA haben wir bei Gott lange genug versucht, uns - Bund und Kantone - gegenseitig auszudifferenzieren und zu sagen: Das übernehmen wir, das übernehmt ihr! Der Volksschulbereich ist an sich - auch gemäss NFA - eine rein kantonale Domäne. Da dieser Bereich rein kantonale Domäne ist, haben die Kantone nicht die geringste Chance, vom Bund dafür je einen roten Rappen zu erhalten. Sie spiegeln also den Kantonen eine Unterstützung vor, die Sie nachher nicht honorieren können. Das sind die Bedenken, die ich bei allem Wohlwollen in gesellschaftspolitischer Hinsicht dieser Motion gegenüber hege und die mich dazu bewegen, Ihnen zu sagen: Ich kann dieser Motion leider nicht zustimmen.
Ich bitte Sie, mir in dieser Hinsicht zu folgen und die Motion gemäss Antrag Stadler abzulehnen.