Bieri Peter · Ständerat · 2003-12-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-16
Wortprotokoll
Wir sind bei diesem Geschäft Zweitrat. Der Nationalrat hat dem Bundesbeschluss in der Herbstsession mit 113 zu 29 Stimmen zugestimmt. Ihre WBK hat diese Vorlage im Beisein von Herrn Bundespräsident Couchepin, Frau Yvette Jaggi, Präsidentin, und Herrn Pius Knüsel, Direktor der Stiftung Pro Helvetia, am 27. Oktober 2003 in meinem Kanton, dem Kanton Zug, vorbereitet. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm in der vom Bundesrat vorgeschlagenen und vom Nationalrat beschlossenen Art zuzustimmen.
Ich möchte meinen Bericht im Folgenden in zwei Teile gliedern: erstens in eine kurze Vorstellung der Botschaft, zweitens in eine Zusammenfassung der doch recht engagierten Diskussion, die wir zusammen mit dem Bundespräsidenten und der Leitung von Pro Helvetia geführt haben.
Zur Botschaft: Gemäss Bundesgesetz ist die Pro Helvetia eine Stiftung des öffentlichen Rechtes. Sie bezweckt die schweizerische Kulturwahrung und -förderung sowie die Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland. Zur Ausübung ihrer im Gesetz festgelegten Tätigkeiten wird die Stiftung grösstenteils vom Bund finanziert. Für die Jahre 2004 bis 2007 beantragt der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von 137 Millionen Franken. Dies sind 5,5 Prozent oder 7 Millionen Franken mehr als in der auslaufenden Vierjahresperiode. In ihrer Eingabe hat die Stiftung ursprünglich einen weit höheren Betrag von gegen 180 Millionen Franken gefordert. Dieser Betrag wurde mit der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages begründet. Dieser angeforderte Betrag musste jedoch infolge der schwierigen finanziellen Lage drastisch gesenkt werden.
Der nun vom Bundesrat vorgeschlagene Zahlungsrahmen ist beim Entlastungsprogramm 2003 berücksichtigt, sodass die Summe von 137 Millionen Franken nicht mehr gekürzt werden muss. Der Basisbetrag von 121 Millionen Franken, der gerade mal 1 Million Franken höher ist als derjenige der vergangenen Vierjahresperiode, dient der Erfüllung des gesetzlichen Mindestauftrages. Der Kredit wird mit einem Zusatzbeitrag von 16 Millionen Franken für drei Schwerpunktprojekte aufgestockt, nämlich für die Tanzförderung mit 3,5 Millionen Franken, mit 4,5 Millionen Franken für die Förderung der Verständigung und mit 8 Millionen Franken für die Förderprojekte des interkulturellen Dialoges. Hingegen hat der Bundesrat infolge der knappen Finanzen auf die beiden weiteren Schwerpunktprojekte - Film und neue Informations- und Kommunikationstechnologien - verzichtet.
In der Botschaft wird der Vorbehalt angebracht, dass mit dem zukünftigen Kulturförderungsgesetz, das auf Artikel 69 der Bundesverfassung basieren wird, allenfalls eine neue Aufgabenverteilung, eine Kompetenzverschiebung, nötig wird, welche ihrerseits zu einer Neuverteilung der Mittel führen könnte.
Nebst dem ideellen Wert, welche die Kultur für die Gesellschaft, deren Identität und deren Wahrnehmung nach innen und nach aussen hat, besitzt sie in unserem Land auch als Wirtschaftszweig eine wichtige Bedeutung. Man geht davon aus, dass mit Kultur in der Schweiz rund 8 Milliarden Franken umgesetzt werden. Kulturbeiträge generieren das Drei- bis Vierfache an Sekundärausgaben. Kultur spielt in der Wirtschaft und im Tourismus eine bedeutende Rolle. Die Leitungsorgane von Pro Helvetia haben in unserer Kommission darauf hingewiesen, dass Kultur heute ein bedeutender ökonomischer Faktor sei. Die Wirtschaft fördert Kultur einerseits, sie nutzt Kultur andererseits aber auch als wirtschaftlich interessantes und lukratives Objekt. Staatliche und private Kulturförderung sind in unserem Land insofern speziell, als wir nicht eine typisch schweizerische Kultur besitzen, sondern vielmehr dank unserer Multikulturalität nicht nur die verschiedenen Sparten zeitgenössischer Kultur fördern, sondern dies zusätzlich noch in und aus den vier Sprachräumen und den verschiedenen Regionen heraus zu tun haben.
Die Stiftung Pro Helvetia ist in der Vergangenheit nicht ohne Kritik geblieben. Die Organisation ist im Verlaufe der fünfzigjährigen Geschichte schwerfällig und bürokratisch geworden. Die Entscheidwege sind oft undurchsichtig. Gehäufte Wechsel in den Leitungsgremien haben im Weiteren wenig dazu beigetragen, Vertrauen in eine Institution zu schaffen, die primär mit öffentlichen Mitteln finanziert wird. Es kommt hinzu, dass die Zahl der Gesuchsteller stark gestiegen ist und die Zuteilung der Beiträge nicht durch objektive oder gar mathematisch berechenbare Kriterien nachvollzogen werden kann. Die Stiftung Pro Helvetia hat jedoch die vergangene Vierjahresperiode benutzt, um ihre interne Organisation zu straffen und sich eine schlankere Struktur zu geben. Diese Reorganisation ist nicht abgeschlossen. Wird das Kulturförderungsgesetz, gestützt auf den neuen Kulturartikel, geschaffen, so sind die Funktion der Stiftung Pro Helvetia und ihre Stellung zum Bundesamt für Kultur sowie zu den in der Kultur tätigen Abteilungen und Organisationen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten auch ohne Vorbehalte und Rücksichten zu prüfen. So weit die Erklärungen zum Bundesbeschluss.
Nun, in unserer Kommission sind verschiedene Fragen aufgeworfen worden. Es wurde kritisch angemerkt, dass die Stiftung ganze 37 Prozent der Mittel für die Administration, die Gesuchsbearbeitung, die Information und die Aussenstellen in Anspruch nehmen würde. Obwohl dieser Prozentsatz in den letzten Jahren gesenkt werden konnte, sollte er durch einen zusätzlichen Effizienzgewinn noch mehr verringert werden können.
Generell wurde kritisiert, dass sich zu viele verschiedene Bundesstellen mit der Kulturförderung befassten und damit dazu beitrügen, die Administrationskosten im Verhältnis zu den eigentlichen Fördermassnahmen hochzuhalten. Kritisch beurteilt werden die fixen Verpflichtungen der Pro Helvetia, wie etwa die Engagements in den osteuropäischen Ländern, den so genannten Antennen in den Visegrad-Staaten, oder die Kulturinstitutionen in unseren Nachbarländern Italien und Frankreich. Solche festen Institutionen binden beträchtliche Mittel für die Struktur und die Administration. Das führt auch dazu, dass für innovative Projekte weniger Mittel zur Verfügung stehen.
Sowohl von der Leitung der Pro Helvetia als auch in unserer Kommission wurde es als dringlich erachtet, dass die Strukturen im Zusammenhang mit dem neuen Kulturförderungsgesetz im Rahmen einer Gesetzesrevision angepasst werden. Dabei geht es einerseits darum, das Verhältnis zur Bundesverwaltung zu definieren, und andererseits um die saubere Trennung von operativer und strategischer Führung innerhalb der Pro Helvetia.
Mit Nachdruck wurde auch darauf hingewiesen, dass es völlig verfehlt wäre, das Gesetz über die Pro Helvetia an die Hand zu nehmen, bevor das Kulturförderungsgesetz [PAGE 1181] ausgestaltet ist. Hier ist bezüglich der Gesetzgebung zwingend hierarchisch vorzugehen. Wir haben in der neuen Bundesverfassung einen Kulturförderungsartikel. Jetzt muss zuerst das Grundlagengesetz geschaffen werden, und erst dann soll das Gesetz über die Pro Helvetia überarbeitet werden. Allenfalls ist gar die Gesetzgebung über die Pro Helvetia gesamthaft in das Kulturförderungsgesetz zu integrieren. Auch müssen in diesem Zusammenhang die Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Kultur und der Pro Helvetia sauber abgesteckt werden.
Die Kommission hat in Anbetracht der bereits in die Wege geleiteten verwaltungsinternen Vorbereitungsarbeiten jedoch darauf verzichtet, dieses Anliegen mit einer Motion zu verdeutlichen. Sie erwartet jedoch, dass bezüglich Mitteleinsatz, aber auch bezüglich Strukturen der Stiftung und der Aufgabenteilung zwischen Pro Helvetia und Bundesverwaltung in absehbarer Zeit die notwendigen Massnahmen ergriffen werden.
Wie ich Ihnen bereits eingangs berichtet habe, beantragt Ihnen die einstimmige WBK Ihres Rates, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.