Bieri Peter · Ständerat · 2003-12-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-16
Wortprotokoll
Das vorliegende Geschäft wird im so genannten Sonderverfahren gleichzeitig in beiden Räten behandelt. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Zahlungsrahmen mit der Budgetbotschaft zu behandeln. Da jedoch für den Zahlungsrahmen eine formelle, gesetzliche Grundlage geschaffen werden musste, war es nötig, nicht nur eine Sonderbotschaft für den Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen zu erarbeiten, sondern gleichzeitig eine gesetzliche Grundlage, gestützt auf den Kulturartikel in der Bundesverfassung - das ist Artikel 69 -, zu machen. Zu beachten ist die neue Verfassungsbestimmung, wonach gestützt auf Artikel 164 der Bundesverfassung alle wichtigen Bestimmungen in der Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Dieses Gesetz ist, wie in dessen Artikel 3 Absatz 2 festgelegt, bis Ende 2007 befristet. Es ist die Absicht des Bundesrates, diese Fördermassnahmen gesetzlich auf das zukünftige Kulturförderungsgesetz abzustützen. [PAGE 1174]
Mit dem vorliegenden Geschäft haben wir demzufolge zwei Beschlüsse zu treffen: erstens ein zeitlich befristetes Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zweitens einen Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen für eine Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2004-2007. So weit zum Formellen.
Der Nationalrat hat dieses Geschäft am 1. Dezember 2003 behandelt und dem Gesetz mit 118 zu 20 Stimmen und dem Zahlungsrahmen mit 103 zu 43 Stimmen zugestimmt. Umstritten war die Höhe des Zahlungsrahmens. Darauf komme ich später zu sprechen.
Die Stiftung Bibliomedia, noch besser bekannt unter dem ursprünglichen Namen Schweizerische Volksbibliothek, wurde 1920 gegründet und fördert seither landesweit und in den drei Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch mit einer breiten Tätigkeit das öffentliche Bibliothekswesen.
Im Sinne der effizienten Aufgabenteilung ist die Kreisstelle in Chur in den Achtzigerjahren aufgegeben worden. Die Aufgabe wurde der Bündner Volksbibliothek übertragen; dafür hat die Schweizerische Volksbibliothek im Gegenzug im Kanton Graubünden die Bevölkerung speziell mit deutscher Literatur versorgt. Es ist hier also eine Aufgabentrennung vorgenommen worden. Ich bin gebeten worden, das zu erwähnen, damit nicht irgendwie das Gefühl aufkommen könnte, die Bibliomedia würde die rätoromanische Sprache vernachlässigen.
Die Bibliomedia stellt als Ressourcenzentrum den Zugang der gesamten Bevölkerung zum Buch, aber auch zu neuen Formen der Kommunikation und Information sicher. Besonders in bibliothekarisch ungenügend ausgerüsteten Regionen, die meistens mit geringeren finanziellen Mitteln ausgestattet sind, trägt sie dazu bei, dass der Bevölkerung der Zugang zum Buch und zu den anderen Medien ermöglicht wird. Die drei Bibliocenter in Solothurn, Lausanne und Biasca sind zentrale Ressourcenbibliotheken, die Bücherkollektionen an öffentliche Bibliotheken, Schulen, Jugendzentren, Flüchtlingsheime, Gefängnisse und andere Institutionen überall in der Schweiz ausleihen. Zudem entwickelt und realisiert die Bibliomedia allein oder gemeinsam mit anderen Institutionen Projekte zur Leseförderung. Im letzten Jahr wurden 940 000 Bücherausleihen gezählt, davon 370 000 Bücher in so genannten Klassenlese-Serien. Damit trägt die Bibliomedia dazu bei, das gemeinsame Lesen von Büchern in der Schule zu fördern und gleichzeitig die Kosten für die von den Gemeinden und Kantonen zu tragenden Unterrichtsmaterialien zu sparen.
Eine weitere Haupttätigkeit der Bibliomedia besteht im Zurverfügungstellen von Rotationsbeständen. Für öffentliche Bibliotheken kleinerer Gemeinden, für neu gegründete Bibliotheken oder für Schulbibliotheken sind diese oft die einzig mögliche und wirtschaftlich sinnvolle Form, eine eigene Bibliothek zu betreiben. Das gilt auch für die fremdsprachigen Bücher in Gemeinden mit grösseren eigenen Beständen. Auf diese Art kann eine von der öffentlichen Hand getragene Bibliothek dazu beitragen, fremden Menschen gegenüber Offenheit und Verständnis zu entwickeln. In dem Sinne leistet Bibliomedia auch einen wertvollen Beitrag zur Ausländerintegration.
Die Tätigkeiten der Bibliomedia gehen über die reine Ausleihe von Büchern hinaus. In ihren Statuten ist auch festgelegt, dass sie sich für die Leseförderung in allen Bevölkerungskreisen einzusetzen hat. Gemäss Informationen in der bundesrätlichen Botschaft kann man heute davon ausgehen, dass 10 bis 20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in der Schweiz grössere Schwierigkeiten beim Erfassen eines einfachen Textes bekunden. Dieser unter dem Begriff Illettrismus bekannte Zustand ist erschreckend. In der Tendenz ist diese höchst unerfreuliche Entwicklung sogar am Zunehmen. Auch in der Pisa-Studie hat unser Land im Fach Lesen nicht gerade mit Spitzenleistungen abgeschlossen. Selbstverständlich werden Leute, die schwerlich lesen können, kaum die fleissigsten Bibliotheksbenützer sein. Es ist jedoch Aufgabe der Bibliomedia, didaktische Ansätze und Methoden zu entwickeln, um Menschen mit erkannten Leseschwächen zu befähigen, das geschriebene Wort zu erkennen und zu verstehen.
In der Kommission blieben die Bedeutung und das Verdienst der Bibliomedia unbestritten. Das Eintreten auf die Vorlage war deshalb auch unbestritten. Verschiedentlich ist ja auf die erschreckenden Mängel, die bei der Lesefähigkeit unserer Bevölkerung festgestellt worden sind, hingewiesen worden. In Anbetracht des Handlungsbedarfs, der erkannt worden ist, entwickelt sich eine breite Diskussion darüber, ob es angebracht sei, bei dieser Institution eine Kürzung von 25 Prozent in den letzten beiden Jahren der Periode 2004-2007 vorzunehmen. Die Tragik dieser Kürzungen liegt darin, dass eine heute gut funktionierende Institution wesentliche Teile ihrer wertvollen Tätigkeit nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Einschränkungen weiterführen könnte.
Zu den Finanzen: Es besteht zu Artikel 1 des Finanzierungsbeschlusses ein Mehrheits- und ein Minderheitsantrag. Die Stiftung wurde schon in der Vergangenheit von den Kantonen und vom Bund gemeinsam getragen, wobei der Bund jeweils den grösseren Betrag beisteuerte. Gemäss Botschaft trägt der Bund 47 Prozent der Kosten, der Rest wird aus Kantons- und Gemeindebeiträgen, aus Beiträgen Dritter und aus eigenen Leistungen finanziert. In der vergangenen Vierjahresperiode hat der Bund pro Jahr 2 Millionen Franken beigesteuert, wobei diese Beträge zum Teil durch Kreditrestriktionen noch leicht gekürzt wurden.
Der vorliegende Zahlungsrahmen für die Jahre 2004-2007 sieht in den beiden nächsten Jahren je 2 Millionen Franken und in den Jahren 2006 und 2007 je 1,5 Millionen vor. Diese Kürzung muss in Anbetracht der finanziellen Situation des Bundes vorgenommen werden. Wir haben letzte Woche das Entlastungsprogramm verabschiedet. Auch wenn diese Position nicht namentlich in der Botschaft zum Entlastungsprogramm erwähnt worden ist, ist doch festzuhalten, dass diese Kürzung eben in diesem Gesamtkürzungsbetrag mit enthalten ist. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass wir - bei allem Verständnis für die berechtigten Anliegen - mit unseren Beschlüssen beim Entlastungsprogramm kongruent bleiben müssten: Nach unserem Ja zu den Beschlüssen beim Entlastungsprogramm von letzter Woche können wir, nur eine Woche oder einige Tage später, nicht eine abweichende Haltung einnehmen beziehungsweise einen höheren Zahlungsrahmen sprechen. Die Mehrheit ist auch der Meinung, dass das Argument, man könne dann die Summe beim Budget wieder "herunterkorrigieren", ein falsches Signal wäre.
Eingedenk der Übereinstimmung mit den Beschlüssen beim Entlastungsprogramm hat unsere Kommission mit 7 zu 5 Stimmen entschieden, Ihnen zu beantragen, dem Bundesrat zu folgen und als Zahlungsrahmenkredit 7 Millionen Franken einzusetzen. Die Minderheit möchte ihn bei 8 Millionen Franken und damit auf der Höhe der vergangenen Jahre belassen. Im Übrigen möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Nationalrat knapp - mit 77 zu 73 Stimmen - beschlossen hat, den Kredit auf 8 Millionen Franken anzusetzen.
Ich würde Ihnen vorschlagen, dass jetzt die Vertreterin der Minderheit ihren Antrag vorstellt.