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Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-12-17

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-17

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich auf der ganzen Linie - sowohl bei den Differenzen hier beim ersten Geschäft, dem Bundesgesetz, als auch beim nächsten, dem Rahmenkredit - dem Nationalrat angeschlossen.

Zu den einzelnen Vorlagen: Beim Bundesgesetz war uns der Nationalrat bereits bei einer wichtigen Frage entgegengekommen, nämlich bei Artikel 10, wo nun auch er auf die Einsetzung einer beratenden Kommission verzichtet und wo er auch die von uns verlangte jährliche Berichterstattung durch den Bundesrat akzeptiert. Als Folge davon zeigte sich unsere Kommission bei den noch verbliebenen drei Differenzen ebenso entgegenkommend und entschied einstimmig, sich dem Nationalrat anzuschliessen, wobei gleich anzufügen ist, dass diese Differenzen in einem inneren Konnex zueinander stehen.

Bei Artikel 3 Absatz 1 Litera d soll der Bundesrat die Kompetenz behalten, sich an privatrechtlichen Vereinen oder Stiftungen zu beteiligen. Belassen wir ihm hier diese Kompetenz expressis verbis, so kann als logische Folge davon Artikel 11, wo es konkret um eine solche Institution geht, gestrichen werden. Die Teilnahme des Bundes am Centre Henry Dunant in Genf und die entsprechende Finanzhilfe brauchen nun keine Rechtsgrundlage in Form eines eigenen Bundesgesetzes mehr. Die generelle Rechtsgrundlage dafür bietet nun eben Artikel 3 Absatz 1 Litera d. Im Übrigen hat das Centre Henry Dunant im Rahmen der Genfer Initiative für den Nahen Osten bereits gute Dienste geleistet; das sei hier ebenfalls mit Anerkennung vermerkt.

Es verbleibt anzumerken, dass die Kommission ihr Einschwenken auf die ursprüngliche Linie des Bundesrates natürlich nicht so versteht, dass damit quasi ein Freibrief ausgestellt wird, sich an irgendwelchen NGO zu beteiligen, die sich irgendwie dem humanitären Dialog verschrieben haben. Da ist, Frau Bundesrätin, weiterhin Zurückhaltung angesagt. So viel zu den Differenzen in den Artikeln 3 und 11, die in einem direkten Zusammenhang stehen.

Folgen Sie hier bitte der Kommission und damit dem Nationalrat.