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Wicki Franz · Ständerat · 2003-12-18

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Vorerst darf ich darauf hinweisen, dass Sie zwei Punkte unterscheiden müssen: einerseits die Erhöhung auf 40 Prozent bzw. 20 Prozent, wie es der Bundesrat vorschlägt, andererseits die Frage der 100 Prozent. Wenn Sie die Fahne auf den Seiten 13 und 14 betrachten, sehen Sie es.

1. Zur Erhöhung von 10 auf 40 Prozent: Wie Herr Hofmann ausgeführt hat, haben wir das in der Kommission eingehend abgeklärt und geprüft. Wir haben die verschiedensten Varianten einander gegenübergestellt und sind zur Überzeugung gekommen, die Erhöhung der Abzugsfähigkeit auf 40 Prozent sei gerechtfertigt. Zum einen gibt das einen Anreiz, weil das Einwerfen von Vermögen in gemeinnützige Stiftungen attraktiver wird. Zum anderen haben wir festgestellt, dass es auch tragbar sein sollte. Hier beantrage ich Ihnen namens der klaren Mehrheit, an 40 Prozent festzuhalten.

2. Betrachten Sie jetzt Artikel 33a Absatz 2, Stichwort 100 Prozent: Dort liegt es ganz klar in der Kompetenz der Kantone. Ohne dass die Kantone Ja sagen, kann nirgends auf 100 Prozent gegangen werden. Einerseits haben wir ganz klare Voraussetzungen im Gesetz. Sie sehen die Umschreibungen, wann das überhaupt infrage kommt, in den Buchstaben a, b und c. Dann muss der Kanton entscheiden: "Der Kanton kann für die direkte Bundessteuer .... bewilligen, wenn ...." Hier muss ich noch beifügen, dass der Kanton Basel-Stadt bereits heute diese Regelung bis 100 Prozent kennt. Er hat gute Erfahrungen damit gemacht, dies gerade auch im Zusammenhang mit der Universität.

Ich bitte Sie also, diese Unterscheidung zu machen und bei beiden Absätzen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.