preparatory:AB 40515
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Diese Bestimmung übernimmt weitgehend die aktiengesellschaftliche Regelung bei Kapitalverlust und Überschuldung, wie dies in Artikel 725ff. des Obligationenrechtes bereits bestimmt ist.