Lexipedia

Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-12-18

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-18

Wortprotokoll

Ich habe eine Frage, die den neuen Absatz 2 von Artikel 88 betrifft, d. h. die Familienstiftungen. Nach bisheriger Lehre und Rechtsprechung war es ja so, dass für die Aufhebung von Familienstiftungen die gleichen Kriterien galten wie bei den übrigen Stiftungen, das heisst, die Aufhebung einer solchen Stiftung war äusserst schwierig. Jetzt hat man Artikel 88 - zum Teil auch redaktionell - neu gefasst. Für mich stellt sich einfach die Frage: Gilt nach der Revision des Stiftungsrechtes, wo Artikel 88 Absatz 2 für die Familienstiftungen ausgeschieden wird, nach wie vor die Praxis, dass für die Aufhebung von Familienstiftungen dieselben Bestimmungen analog gelten, oder wird mit diesem neuen Absatz 2 etwas geändert?