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David Eugen · Ständerat · 2003-12-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Die Mehrheit schlägt Ihnen in Absatz 4 vor, die Kompetenz für die Festlegung des Überschussanteils, der den Versicherten zusteht, an den Bundesrat zu delegieren. Das haben wir im Herbst auch so beschlossen. Die Mehrheit war auch nach nochmaliger Kontrolle der Meinung, man sollte bei dieser Regelung bleiben.

Die Minderheit ist dagegen der Meinung, dies sei so wichtig, dass es eigentlich ins Gesetz gehöre, damit der Versicherte wisse, was ihm zustehe.

Ich möchte noch beifügen, dass ich die Mitteilung erhalten habe, dass der Bundesrat beabsichtigt, 90 Prozent in die Verordnung zu schreiben. Inhaltlich besteht also keine Differenz mehr. Früher waren wir der Meinung, dass der Bundesrat allenfalls nur 85 Prozent in die Verordnung schreiben würde. Das ist jetzt nicht mehr so, wie mir gesagt wurde, sondern es sind 90 Prozent. Allerdings gibt der Text, wie er im Gesetz steht, dem Bundesrat eigentlich das Recht, von 0 bis 100 Prozent alles einzusetzen, was er möchte. Da ist, wie gesagt, die Minderheit, zu der ich ja auch zähle, einer anderen Meinung; sie findet, dass das im Gesetz stehen sollte.

Ich empfehle Ihnen jetzt aber als Sprecher der Kommission natürlich, der Mehrheit zu folgen.

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