David Eugen · Ständerat · 2003-12-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Bei Buchstabe c wird von der Kommission neu vorgesehen, dass die so genannten Inhouse-Broker nicht der Aufsicht unterstehen. Inhouse-Broker sind Versicherungsvermittler, die für den Versicherten selbst arbeiten. Ich nenne ein Beispiel: Wenn die Swisscom in der eigenen Firma einen Angestellten beschäftigt, der sich mit den Versicherungen der Firma Swisscom beschäftigt, und zwar im Interesse der Swisscom, und versucht, möglichst gute Versicherungsbedingungen herauszuholen, dann arbeitet er ja für die Swisscom selber und in ihrem Interesse. Daher ist er auch vollständig abhängig und weisungsgebunden. Es macht keinen Sinn, hier noch eine Aufsichtsordnung einzuführen. Mit anderen Worten: Die Inhouse-Broker sollten ausgenommen werden, weil hier eine Regulierung nicht notwendig ist. In der Kommission war dieser Antrag unbestritten.