Villiger Kaspar · 2003-12-18
Villiger Kaspar · 2003-12-18
Wortprotokoll
Das ist nun eines der Probleme, die von der Verwaltung noch geprüft worden sind, und wir können diesem Antrag zustimmen. Ich kann es relativ kurz machen: Im heutigen Recht ist es so, dass die Ausnahmen von der Aufsichtspflicht positiv umschrieben sind. Aber auch dort scheint es Abgrenzungsprobleme zu geben. Deshalb hat man versucht, hier mit einer negativen Abgrenzung zu arbeiten - wie Herr David eben erwähnt hat -, wobei man einfach sagt: Was einer anderen Aufsicht unterstellt ist, kann hier ausgenommen werden. Eine solche Formulierung, wie sie die Kommission und der Bundesrat gewählt haben, sollte in den meisten Fällen, z. B. im Krankenkassenbereich, eigentlich unproblematisch sein.
Aber es ist in der Tat so, dass es hier eine gewisse Bewegung Richtung Stiftungen und Personalvorsorgeeinrichtungen gibt, die gleich wie Lebensversicherungsunternehmen auf dem Markt tätig sind, die Lebensversicherungsunternehmen konkurrenzieren, aber den einfacheren oder erleichterten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen des Bundesamtes für Sozialversicherung oder der kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden unterworfen sind. Das ist natürlich eine Wettbewerbsverzerrung. Deshalb begrüssen wir es eigentlich sogar, wenn man das hier klarstellen kann. Das ist das grundsätzliche Problem.
Jetzt kommt noch das Problem, wo und wie dies gemacht werden soll. Wir wissen natürlich, dass in diesen Abgrenzungsfragen betreffend Lebensversicherungen, Stiftungen usw. Handlungsbedarf besteht. Zur Frage der Vereinheitlichung der Stiftungsaufsicht liegt eine Motion vor, die von Ihnen heute noch behandelt werden soll. Da können wir Ihnen noch keine definitive Antwort geben. Aber zwei Expertengruppen sind an der Arbeit und werden in der nächsten Zeit ihre Ergebnisse präsentieren. Der Bundesrat ist sich des Problems bewusst und wird die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen, sofern sie vernünftig sind - was wir eigentlich annehmen -, in nächste Revisionen einfliessen lassen. Ich glaube, hier ist noch einige Arbeit zu tun.
Wir widersetzen uns in diesem Sinne der Annahme des Antrages Kuprecht also nicht.