Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-12-18
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Die Tatsache, dass die Kommission erstens die Präzisierung des Begriffes "Gefahrentatsache" in die Fahne eingefügt hat, und zweitens der Umstand, dass Frau Kollegin Sommaruga nun den Antrag stellt, diesen zu streichen, das hat juristisch eine merkwürdige Bewandtnis.
In der heutigen Situation ist der Begriff "Gefahrentatsache" nicht definiert, doch durch die bundesgerichtliche Rechtsprechung an sich festgelegt. Wenn nun das Parlament in Kenntnis des Antrages der Kommission und in Kenntnis des Antrages Sommaruga diesen Satz streicht, dann geben wir zum Ausdruck, dass "Gefahrentatsachen" eben solche Umstände nicht sein können. Dann ist das Nichtdefinieren des Begriffes "Gefahrentatsache" konkludentes Schweigen des Gesetzgebers. Das würde heissen, dass Versicherungen auch solche Umstände nicht mehr abfragen könnten. Der Begriff "Gefahrentatsache" würde auf diese Art und Weise massiv eingeschränkt und könnte meines Erachtens auch auf dem Interpretationsweg nicht mehr erweitert werden, weil dann, wenn eine solche Erweiterung stattfinden würde, das Verhalten unseres Parlamentes keine Bedeutung mehr hätte - und das darf wohl auch nicht sein.
Deshalb glaube ich, dass man den Antrag Sommaruga ablehnen sollte. Sie hat selber gesagt, es müsse auch hier die Befragungsnotwendigkeit nachgewiesen sein. Also ist die Gefahr, dass der Versicherte im Ungewissen darüber gelassen wird, was "Gefahrentatsachen" sein könnten, durch die Befragungspflicht an sich aufgehoben.