David Eugen · Ständerat · 2003-12-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Ich bin leider mit beiden Vorrednern nicht einverstanden. Ich bin der Meinung, dass wir am geltenden Rechtszustand gar nichts ändern wollen. Das ist auch die feste Meinung der Kommission. Man will das nur präzise darlegen im Gesetz. Ich teile nicht die Meinung von Kollege Schweiger, dass wir, wenn wir das jetzt nicht tun, damit grad gesagt haben, jetzt gelte dieser Rechtszustand nicht mehr; sondern wir halten an dem fest, was jetzt nach der Bundesgerichtspraxis gilt.
Ich teile aber auch nicht die Meinung von Frau Kollega Sommaruga, dass wir, wenn wir das einfügen, dann etwas geändert haben. Wir haben gar nichts geändert. Ich lese nochmals vor, was das Bundesgericht zu solchen Umständen sagt: "Das sind Tatsachen, die bloss einen Rückschluss auf das Vorliegen von Risikofaktoren gestatten." Das Bundesgericht hat das immer wieder gesagt; diese Umstände gehören eben auch zur Anzeigepflicht. Das wollen wir nicht ändern, dabei wollen wir bleiben.
Die Meinung, dass wir an dem etwas ändern, wenn wir den Satz streichen würden, teile ich nicht. Aber nachdem Sie jetzt das gesagt haben, muss ich Ihnen eigentlich empfehlen, der Kommission wirklich zu folgen und den Satz hier so ins Gesetz zu schreiben. Dann sind die Dinge klar: Geltendes Recht wird ausdrücklich nochmals im Gesetz festgehalten. [PAGE 1238]
Noch zu Absatz 3: Absatz 3 ist eine Folge dessen, was wir beschlossen haben. Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen: Es kann auch hier nur um Anzeigepflichtverletzungen betreffend Umstände gehen, die abgefragt worden sind. Was nicht abgefragt worden ist, kann dann auch nicht geltend gemacht werden.