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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2004-03-01

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-01

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten.

Wir bekennen uns mit aller Stärke zu unserem Dreisäulensystem, und die zweite Säule ist darin ein ganz wichtiger Pfeiler. Bei der ersten Säule haben wir ein Umlageverfahren. In der AHV kann man kein Geld erwirtschaften, das bleibt fix; was in die Kasse kommt, wird wieder ausbezahlt. Bei der zweiten Säule haben wir das Kapitaldeckungsverfahren. Hier kann man Geld erwirtschaften, Gewinn machen, aber - das haben wir in den letzten Jahren etwas vergessen - man kann auch Verluste einfahren. Aus dieser Erfahrung heraus kam es zur Botschaft, die hier vorliegt.

Für die FDP sind folgende Eckpunkte wichtig:

1. In der zweiten Säule gibt es nie Anlass zu Hauruck-Übungen. Wir haben einen vierzigjährigen Ansparprozess, der nachher während etwa zwanzig Jahren Renten auslöst, d. h., wir haben in dieser ganzen Zeit für alle gute und schlechte Bedingungen. Das bedeutet: Es gibt keine Hauruck-Übungen, es gibt keine Prämienaufschläge, keine Leistungskürzungen im grossen Stil, sie sind so nicht gerechtfertigt. Massnahmen brauchen gezielte Übergangsfristen; die Sozialpartner, die Beitragszahler und die Versicherten müssen sich auf neue Gegebenheiten einstellen können.

2. Ebenfalls sehr wichtig ist für uns die Frage der Transparenz. Ich kann mich noch gut erinnern: Als wir in diesem Saal zum ersten Mal mit dieser Forderung im Rahmen der BVG-Revision gekommen sind, hatten uns im Vorfeld gewisse Kreise fast gesteinigt. Unterdessen scheinen aber alle gelernt zu haben: Wenn man diese Diskussion um die Transparenz vor vier, fünf Jahren geführt hätte, hätte man ohne grosse Einwände den Mindestzinssatz senken können, [PAGE 6] wenn ein gegebener Zins nicht mehr erwirtschaftet werden kann. Man könnte den Umwandlungssatz senken, wenn man sieht, dass die Längerlebigkeit der Leute nicht mehr kompensiert werden kann, und im Fall einer Unterdeckung könnte man schauen, wo die Ursachen sind und wie man das korrigieren kann. Das ist eine absolute Voraussetzung zur Umsetzung dieser Massnahmen.

3. Ein wichtiger Punkt ist für uns, dass die berufliche Vorsorge in ein Rahmengesetz gefasst ist. Das heisst, dass der Staat nur den Rahmen vorgibt und Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen Rahmen mit Beiträgen und Leistungen nach gewissen Spielregeln gestalten müssen. Das heisst in erster Linie, dass die Vorsorgeeinrichtungen selber Korrekturen vornehmen müssen, wenn es zu einer Unterdeckung kommt. Sie müssen die Analyse selber erstellen, weshalb es dazu gekommen ist. Es müssen alle Abklärungen im Reglement aufgeführt sein. Diese müssen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite her bestätigt werden.

4. Ein Punkt, der uns sehr wichtig ist: die Aufsicht muss funktionieren. Wenn wir ganz klar sagen, der Staat gebe nur den Rahmen vor, dann muss es für alle nachvollziehbar sein, wie dieses Geschäft läuft. Aber auch die Aufsicht muss funktionieren. Sie muss gerecht, kompetent, aber auch einheitlich sein. Hier haben wir noch viel zu tun! Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass verschiedene Aufsichtsgremien den Vorsorgeeinrichtungen, die gute Reserven angespart hatten, Folgendes gesagt haben: "Das geht nicht, dass ihr so grosse Reserven habt; ihr müsst das mit Leistungen und Beitragserleichterungen kompensieren." Zwei, drei Jahre später wären die Vorsorgeeinrichtungen froh gewesen, sie hätten noch ein solches Polster vorzuweisen gehabt.

Also: Panik und dringliche Botschaften im Umgang mit Unterdeckungen sind nicht am Platz!

Wir sind froh, dass wir jetzt etwas Zeit haben. Man muss einmal anschauen, was Unterdeckung heisst, wie es zustande kommt, dass eine Deckung nicht mehr hundertprozentig da ist. Die Leute haben immer sofort Angst, die Renten seien nicht gesichert. Das ist aber überhaupt nicht der Fall! Zu einer hundertprozentigen Deckung gehört, dass in der Kasse alle Renten, die jetzt laufen, vorhanden sind. Es gehört aber auch dazu, dass alle Anteile der Leute, die für einen Unternehmer in dieser Kasse versichert sind, für ihre spätere Rente auch vorhanden sind. Zu einer hundertprozentigen Deckung gehören aber auch die Reserven: die Reserven für das Invaliditätsrisiko, die Reserven für die Garantie des Zinssatzes und die Reserven für die Längerlebigkeit der Leute.

Wenn diese Reserven in schlechten Zeiten aufgebraucht worden sind, dann kommt es zu einer Unterdeckung. Es ist auch so, dass Kassen, die eine Unterdeckung hatten, jetzt relativ schnell wieder in einen besseren Deckungsbereich kommen, da die Zinslage wieder besser geworden ist. Das heisst, dass wir hier ganz ordentlich vorangehen können, dass wir uns mit Vernunft und Umsicht an diese Vorlage heranmachen können.

Was die Rentnerbeiträge betrifft, findet die FDP, man müsse mit diesem Bereich vorsichtig umgehen. In der zweiten Säule hat eigentlich jeder Versicherte seinen eigenen Sparstrumpf. Wie bei allen andern Vermögensanlagen gibt es hier bessere und weniger gute Zinssätze. Wenn jemand vor der Pension steht, kann er wählen, ob er das Kapital nimmt oder ob er sich eine Rente auszahlen lässt. Wenn wir jetzt bei den Renten Kürzungen machen, würde das zwangsläufig dazu führen, dass die Leute sich vermehrt das Kapital auszahlen liessen und dass die zweite Säule aus dem Gleichgewicht käme. Es handelt sich aber auch bei diesen Renten, die versprochen worden sind, um wohlerworbene Rechte. Es ist nicht so, dass hier die Solidarität gegenüber den Nichterwerbstätigen von den Erwerbstätigen allein getragen wird. Die Solidarität in der zweiten Säule wird sehr restriktiv gehandhabt. Es gibt eine Solidarität, wenn jemand vorzeitig stirbt; dann fällt nämlich sein Alterskapital in den Topf der Versicherten, die noch eine Rente erwarten.

Bei den Rentnern können wir uns der Lösung anschliessen, die die Kommission gefunden hat. Wenn nachweislich auf freiwilligen Leistungen jetzt bessere Renten ausbezahlt worden sind, kann man auf diesem Teil allenfalls auch wieder Reduktionen vornehmen.

In der Frage des Mindestzinssatzes ist unsere Fraktion nicht einer Meinung. Sie haben einen Antrag der freisinnig-demokratischen Fraktion, vertreten durch Herrn Ruey, auf dem Tisch, wieder zur Vorlage des Bundesrates zurückzukehren. Eine Minderheit der Fraktion ist hier der Ansicht, dass der Mindestzinssatz wirklich die im Minimum zu erreichende Grösse ist, die nicht irgendwie politisiert werden sollte, sondern ganz neutral der Zinssatz ist, der anvisiert werden sollte.

Wir sind alle auf diese Vorlage eingetreten. Wir finden, sie gibt eine gute Grundlage ab, Regelungen zu treffen. Ich bitte Sie, auch einzutreten.