Gross Jost · Nationalrat · 2004-03-01
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-01
Wortprotokoll
Sowohl die Motion des Ständerates wie die parlamentarische Initiative Beck beschäftigen sich mit Problemen und Sanierungsmassnahmen bei öffentlichen Kassen der beruflichen Vorsorge. Die Motion des Ständerates verlangt einen Gesetzentwurf, der es erlaubt, Unterdeckungen in Pensionskassen der öffentlichen Hand frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Sanierungsmassnahmen zu ergreifen. Die Motion wurde in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen gutgeheissen.
Die parlamentarische Initiative Beck geht wesentlich weiter: Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften sollen nicht mehr die Möglichkeit haben, vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse abzuweichen. Was heisst das? Demgemäss müsste auch bei öffentlichen Kassen ein Deckungsgrad von 100 Prozent gewährleistet sein. Die Staatsgarantie, wodurch die Leistungsverpflichtungen der Kassen durch genügendes Vorsorgevermögen gedeckt sind, wäre unzureichend. Die Initiative wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Bei der ständerätlichen Motion sieht die Mehrheit einen gewissen Handlungsbedarf bei öffentlichen Kassen durchaus gegeben: Die Unterdeckung beeinträchtige die Transparenz; sie beeinträchtige auch den politischen Gestaltungsspielraum z. B. bei der Auslagerung staatlicher Tätigkeiten; zwar müsse nicht eine hundertprozentige Deckung vorgegeben sein, was zu einer nicht unbeträchtlichen zusätzlichen Staatsverschuldung führen könne, denkbar aber sei beispielsweise die Festlegung einer Mindestdeckung für öffentliche Kassen.
Im Übrigen hat die Kommission von der bundesrätlichen Stellungnahme vom 26. November 2003 zur ständerätlichen Motion Kenntnis genommen, wonach wesentliche Bestimmungen zur Früherkennung von Unterdeckungen auch für öffentliche Kassen gelten, insbesondere die Artikel 44, 45, 49a, 50 Absätze 1 und 2 und Artikel 52 BVV2. Diese Vorschriften regeln beispielsweise die Grundsätze der Bilanzwahrheit, der Transparenz, der Führungsaufgabe des paritätischen Organs und - das scheint mir besonders wichtig zu sein - der Risikoverteilung auf verschiedene Anlagekategorien auch für die öffentlichen Kassen. Für Publica besteht im Übrigen schon eine Rechtsgrundlage, um Sanierungsmassnahmen zu ergreifen.
Warum geht die parlamentarische Initiative Beck der Kommission zu weit? Sie verlangt eine Gleichstellung öffentlicher und privater Kassen nach dem Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse. Das heisst praktisch eine hundertprozentige Deckung und den Übergang zum Kapitaldeckungsverfahren.
Artikel 69 Absatz 2 BVG, der den öffentlichen Kassen einen selbstständigen Gestaltungsspielraum einräumt, soll aufgehoben werden. Das ist nach Auffassung der Kommissionsmehrheit auch ein Eingriff in die öffentlich-rechtliche Hoheit der Kantone und Gemeinden, welche im Bereich des Personalrechtes grundsätzlich autonom sind. Wirtschaftlich hätte ein derart weit gehender Vorstoss zur Folge, dass die öffentlich-rechtlichen Körperschaften in enormem Ausmass zusätzliche Mittel in die Vorsorgeträger einschiessen müssten, welche dann wiederum an den Finanzmärkten angelegt werden müssten. Die Börsenkrise hat die Nachteile des reinen Kapitaldeckungsverfahrens aufgezeigt. Ein Zwang zum Systemwechsel für die öffentlichen Kassen würde auch die Verschuldungsquote des Staates erhöhen, was kaum jemand will, und die ökonomisch wenig sinnvolle private Sparquote noch einmal erhöhen.
Ich bitte Sie deshalb mit der Kommission um Zustimmung zur flexibleren Lösung in der Motion des Ständerates und um Ablehnung der parlamentarischen Initiative Beck.