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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2004-03-01

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-01

Wortprotokoll

Der Risikoausgleich unter den Krankenversicherern gibt ja immer wieder zu Diskussionen Anlass. Ich möchte Sie namens der Minderheit bitten, an Ihrem ersten Entscheid zu dieser Initiative festzuhalten und sie abzulehnen.

Bereits beim Übergang zum Krankenversicherungsgesetz vor bald zehn Jahren hat man sich intensiv über die Bedeutung dieses Risikoausgleichs - eines neu eingeführten Risikoausgleichs - unterhalten. Die Unsicherheit darüber war sehr gross. Daran hat sich offensichtlich bis heute nichts geändert. Man hat darum die Befristung auf zehn Jahre festgelegt. An sich zeigt sich nun aus der Erfahrung, dass dieser Risikoausgleich ausserordentlich schwierig zu handhaben ist. Sein Anliegen ist es, für die ausserordentliche Belastung durch einzelne Gruppen einen Ausgleich zu schaffen. Die Krankenversicherer haben bei der Einführung des neuen Gesetzes die Notwendigkeit eines solchen Ausgleiches mit den unterschiedlichen Belastungen vor allem einmal durch die älteren Versicherten, durch ihre grössere Anzahl und durch die allenfalls grössere Anzahl von Frauen in den einzelnen Versicherungen begründet. Sie haben gesagt, zusammen mit der Einführung des Obligatoriums müsste darum dieser ungehinderte Zugang mit einem Risikoausgleich aufgefangen werden.

Das Resultat ist nun, dass dieser Risikoausgleich nicht wie gewünscht funktioniert. Man stellt fest, dass eigentlich auch andere Kategorien von Versicherten in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen könnten, und man beantragt nun im Rahmen dieser kantonalen Initiative, das Volumen des Risikoausgleichs auszudehnen. Was heisst das? Es heisst, dass das Kostenvolumen der gesamten Versicherungsleistungen vermehrt durch diesen Risikoausgleich ausgeglichen wird. Das Interesse an günstigen Leistungen wird dadurch aus Sicht der Versicherungen weiter geschmälert. Der Risikoausgleich wird dann letztlich - es gibt ja immer einen guten Grund, dann allenfalls eine weitere Kategorie in diesen Risikoausgleich aufzunehmen - zu einem Kostenausgleich und führt letztlich dahin, wo Verschiedene hin wollen, nämlich zu einer Einheitskasse, die wir heute auch schon besprochen haben.

Den Risikoausgleich zu einem Kostenausgleich auszubauen ist das eigentliche Ziel der Initiative. Sie stammt ja auch vom Kanton, der mit der anderen Initiative beantragt, eine Einheitskasse einzuführen. Die in der Initiative angeführte Begründung, wonach eben nur gute Risiken die Kassen wechseln würden, sollte unseres Erachtens nicht zu gesetzgeberischen Massnahmen führen, weil in diesem Zusammenhang immer auch zu beachten ist, dass die Reserven, die auf die einzelnen Versicherten zurückzuführen sind, bei einem Kassenwechsel ja nicht mitgenommen werden können. Wenn also die Anzahl der Versicherten in einer Kasse kleiner wird, wird auch die Möglichkeit grösser, dass die Mittel, die nicht mitgegeben werden, für die grösseren Risiken verwendet werden können.

Das Obligatorium, das mit dem Krankenversicherungsgesetz eingeführt wurde, hat dazu geführt, dass die Aufnahmepflicht der Versicherten in die Kassen eingeführt wurde. Das Obligatorium auf der einen Seite und die Aufnahmepflicht der Kassen gegenüber jedem Versicherten - unabhängig von seinem Risiko - auf der anderen Seite sind eigentlich der beste Risikoausgleich. Man müsste nur den Mut haben, diesen Risikoausgleich in dieser Art zu handhaben. Es ist mir klar, dass ältere Versicherte eher Mühe haben, die Kasse zu wechseln. Deswegen aber nun zu sagen, wir müssten den Risikoausgleich ausdehnen, wäre meines Erachtens ein grosser Fehler.

Ich möchte Sie bitten, an Ihrem ersten Entscheid, die Initiative abzulehnen, festzuhalten.