Gross Jost · Nationalrat · 2004-03-01
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-01
Wortprotokoll
Das jurassische Parlament verlangt in einer Standesinitiative, die Kriterien betreffend den Risikoausgleich unter den Krankenkassen zu erweitern, nämlich neben den Kriterien Alter und Geschlecht auch andere Faktoren einzubeziehen, zum Beispiel die Hospitalisationsrate oder die Anzahl Todesfälle innert eines Jahres.
Der Ständerat hat schon zweimal, nämlich am 19. September 2002 und am 1. Oktober 2003, im Wesentlichen oppositionslos beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Demgegenüber hat der Nationalrat am 8. Mai 2003 trotz positivem Antrag der Kommission anders entschieden. Die Kommission bleibt mit 11 zu 10 Stimmen bei ihrer Zustimmung.
Wesentlich erscheint ihr, dass sich der Handlungsbedarf durch die Ablehnung der 2. KVG-Revision noch einmal verschärft hat, läuft doch der befristete Risikoausgleich gemäss Artikel 105 KVG Ende 2005 aus. Departement und Bundesrat haben deshalb zu Recht den Risikoausgleich als eines der prioritären Reformpakete bezeichnet, wo rasche Lösungen vonnöten sind. Die Mehrheit ist der Auffassung, der Bundesrat sei in diesem Ansinnen zu bestärken. Es besteht grundsätzlich allseits Einigkeit darüber, dass Alter und Geschlecht nur einen Teil der relevanten Risikofaktoren darstellen. Ebenso wichtig sind Hospitalisationsrate und Mortalität. Die Geister scheiden sich daran, ob der bestehende Risikoausgleich durch zusätzliche Risikofaktoren auszubauen sei oder ob das System des nachträglichen Kostenausgleichs generell verlassen werden soll. Fast niemand aber vertritt die Meinung, es bestehe überhaupt kein Handlungsbedarf angesichts der verschärften Jagd auf gute Risiken und der zunehmenden Entsolidarisierung in der Grundversicherung. [PAGE 28] Eine obligatorische Sozialversicherung braucht ein Minimum an Solidarität im sozialen Ausgleich unter Kranken und Gesunden.
Kassen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil so genannt schlechter Risiken sind am Markt enorm benachteiligt. Leider ist festzustellen, dass auch unter den Kassen, vor allem zwischen der Deutschschweiz und der Romandie, unterschiedliche Meinungen über den Risikoausgleich bestehen. Deshalb ist es nach Auffassung der ganzen Kommission wichtig, auch nach alternativen Modellen zu suchen. Ich erwähne als Beispiele den seinerzeit von Bundesrätin Dreifuss vorgeschlagenen Hochkostenpool oder eine Rückversicherung schlechter Risiken. Wichtigster Grund für die Mehrheit ist heute aber der Handlungszwang, der sich aus dem Ablauf der Befristung der geltenden Regelung ergibt.
In diesem Sinne bittet Sie die Mehrheit, für diese Standesinitiative einzutreten.