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Brunner Toni · Nationalrat · 2004-03-01

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-01

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, ein Geschäft auf die Traktandenliste dieser Session zu nehmen, das bereits im Januar - ich glaube, es war der 26./27. Januar 2004 - in der WAK-NR behandelt und verabschiedet wurde. Es handelt sich um die Vorlage 1 des Geschäftes 03.049, "Nationalbankgold. Verwendung".

Unter der Geschäftsnummer 03.049 wurden zwei Bundesbeschlüsse zusammengefasst, die zwei unterschiedliche Fragen zum Nationalbankgold behandeln. Da ist zum einen die Frage nach der Verwendung der Erträge aus den überschüssigen Goldreserven. Die Vorlage 1 befasst sich also mit vorhandenen Reserven; wenn man so will, mit der vergangenen Reservebildung. Die Vorlage 2 zur vorliegenden Volksinitiative von linker Seite befasst sich demgegenüber mit der Frage der künftigen Verwendung der Gewinne. Diese Vorlage will also die Frage der Zukunft beantworten.

Beide Vorlagen sind nicht nur in der Form, sondern auch in der Sache ohne weiteres zu trennen. Dies zeigte sich auch beim Vorgehen in der WAK-NR, in der beide Bundesbeschlüsse getrennt behandelt wurden: Vorlage 1 ist bereits zu Ende beraten, also für das Plenum behandlungsreif, der Beschluss 2 ist noch nicht abschliessend behandelt worden.

Warum beantragt Ihnen nun die SVP-Fraktion, diesen Beschlussentwurf über die Verwendung der Erträge des Nationalbankgoldes bereits in dieser Session zu behandeln? Es geht uns um die Transparenz, um die Transparenz des Parlamentes gegenüber der Öffentlichkeit und letztlich gegenüber dem Stimmbürger, der im Mai über eine folgenschwere Vorlage zu entscheiden hat. Es geht nämlich um eine markante Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,8 Prozent, unter anderem um 1 Prozent zugunsten der AHV. Der Stimmbürger soll wissen, dass es für die Finanzierung der AHV in den nächsten Jahren im Parlament ein Konzept als Alternative zur Erhöhung der Mehrwertsteuer gibt.

Bundesbeschluss 1 ist die Lehre aus der Abstimmung über die Gold-Initiative: So soll die Substanz erhalten bleiben, die Kantone sollen nicht leer ausgehen, und eine Mehrwertsteuererhöhung erübrigt sich vorderhand, da zwei Drittel der Erträge der überschüssigen Goldreserven der AHV zugute kommen sollen.

Die Tatsache der engen Verknüpfung der Frage der künftigen Finanzierung der AHV mit der Volksabstimmung vom 16. Mai rechtfertigt die Behandlung von Entwurf 1 bereits in dieser Session, zumal das Programm - so wurde es mir berichtet - dem Vernehmen nach alles andere als überladen zu sein scheint.

Ich bitte Sie darum, diesem Ordnungsantrag zuzustimmen. Insbesondere auch die Ratslinke sollte im Hinblick auf die Beratung von Beschluss 2 ein Interesse an einem Entgegenkommen haben.